Graf vlrich / von Hevnnburch2023-11-012023-11-011313-04-201313-04-20CW20469https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1006Graf Ulrich von Heunburg beurkundet, daß er seinen Verwandten, den Brüdern Ulrich, Friedrich und Heinrich von Stubenberg, die 65 Mark Einkünfte, die er von ihnen für 100 Mark lötiges Silber gekauft hatte und die ihrer Herkunft, Lage und Eigenschaft näher bezeichnet werden, für 300 Mark lötiges Silber wieder zu kaufen geben soll am 23. IV. 1290. Erwerben die Stubenberger das von Ulrich von Heunburg gekaufte Gut an diesem Termin nicht zurück, so gehört es Ulrich und seinen Erben endgültig und unangefochten. Diese Abmachungen gelten auch für die beiderseitigen Erben der Vertragschließenden, falls diese bis zum 23. IV. 1290 durch Tod abgehen sollten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Graf vlrich / von Hevnnburch an Fridereichen; Heinreichen brvͦedern von Stvbenberch; vlreichen - 1288 April 20.Image