biſcop Van Vtrecht2023-11-012023-11-011293-06-281293-06-28CW30115https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1771Bischof Jan von Utrecht beurkundet, daß er Graf Florens [V] von Holland, Herrn von Friesland, 900 Pfund Pfennige schuldig ist, wobei ein neuer Englischer mit 3 Pfennigen, ein Brabanter mit 3¹⁄₃ Pfennigen zu berechnen sind. Er verspricht die Pfennige auf Mahnung des Grafen oder desjenigen, der diese Urkunde seitens des Grafen vorlegt, zu bezahlen. Doch soll weder der Graf noch ein Bevollmächtigter die geschuldeten Pfennige, mit denen der Bischof die Häuser des Stiftes einlösen wollte, vor Ablauf des letzten Termins einfordern. Danach darf er sie anfordern, wie es ihm beliebt, und der Aussteller wird ihn innerhalb von 6 Wochen nach der Mahnung auszahlen. Versäumt dies der Bischof, so wird er dem Grafen den Schaden, den dieser an den Pfennigen erleidet, rᷝmet dem hoefſtoel</i> [Kapitel?] ersetzen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0biſcop Van Vtrecht - 1293 Juni 28.Image