convent gemeinliche von clingenpriorin2023-11-012023-11-011298-02-041298-02-04CW10213https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/194Die Dominikanerinnenpriorin von Klingental und ihr Konvent beurkunden, daß sie ihren Anteil an der Fähre bei Klein-Hüningen dem Konrad Brögelin nach der Gewohnheit der Stadt Basel zu Erbrecht verliehen haben, gegen einen jährlichen Zins von 5 Schilling weniger als 6 Pfund, der in Raten von 30 Schillingen weniger 15 Pfennige zu jeglicher Fronfasten in Basler Münze gezahlt werden soll. Der Erschatz beträgt 10 Schillinge. Brögelin ist verpflichtet, die landwirtschaftlichen Arbeiter und das Gesinde des Klosters unentgeltlich überzusetzen; das gleiche soll geschehen, wenn die Woche oder rᷝdc var der Vorgazzen ist,</i> wie es Herkommen war. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0convent gemeinliche von clingen; priorin an kvͦn- rat broͥgelin von hvͥningen - Nach 1273 Februar 4.Image