henR von goteſ gnaden der biſchof von Straſ ~bg2023-11-012023-11-011290-03-201290-03-20CW10101https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/89Bischof Heinrich (IV.) von Straßburg beurkundet den durch ein aus vier namentlich genannten Herren bestehendes Schiedsgericht gefällten Schiedsspruch in dem Streit zwischen Symund dem Herren von Geroltseck und den Söhnen seines Bruders einerseits und den Gebrüdern Otto und Konrad von Ochsenstein und ihres Bruders Sohn andrerseits, betreffend die Zugehörigkeit der beiderseitigen Lehnsleute. Die durch den Spruch angeordnete Regelung soll bis zum 30. Mai abgeschlossen sein, widrigenfalls Einlagerbestimmungen in Kraft treten. Die Entscheidung wegen eines strittigen Waldes wird auf einen späteren Termin, zu dem die Anwesenheit des Bischofs möglich ist, verschoben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0henR von goteſ gnaden der biſchof von Straſ ~bg - 1265 März 20.Image