2023-11-012023-11-011323-02-011323-02-01CW40368https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2915Ortolf von Utzingen verkauft 4 [Bd. 4 S. 213 Z. 16-20] mit Bewirtschaftern und Erträgen genannte Schupossen seines freien Eigentums zu Lotzwil für 50 Pfund gemeiner Pfennige, die er auch erhalten hat, an das Zisterzienserkloster St. Urban. Die 4 Schupossen sind dem Kloster St. Urban durch rechtmäßigen Vertrag zugefallen und sollen dorthin mit allem Recht und allen Erträgen und aller rᷝrechtunga</i> [Gerechtsame] gehören, die die Güter der von Thunstetten oder andere Güter zu Lotzwil haben könnten. Die Schupossen sollen von Ortolfs und seiner Nachkommen rᷝgetwing</i> und rᷝban</i> [Gerichtsbarkeit] frei sein. Er und seine Erben sollen für den Besitz jederzeit und überall rᷝwer</i> sein, wo es notwendig ist und von ihm gefordert wird. Für sich und seine Nachkommen verzichtet er auf alle Rechtsmittel, rᷝvon bebſten von cheſern oder von andren vuͤrſten geſezet,</i> mit denen der Kauf teilweise oder völlig rückgängig gemacht werden könnte. -- Vgl. Corpus Nr. 327, 1698. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 Februar.Image