2023-11-012023-11-011315-06-291315-06-29CW50469https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_455_(1280_a)Haug von Trostberg beurkundet, daß er seinem Herrn, Herzog Meinhard II. von Kärnten, Grafen von Tirol, Vogt von Trient und Brixen, seine Hälfte an dem Haus zu Trostberg, an dem Baumgarten und an dem Wald, die dazugehören, als Eigentum für 70 Mark Veroneser überlassen hat. Für diese Abmachung wird Haug überall, wo es notwendig ist, des Herzogs rᷝgewer</i> sein. Haug hat dem Herzog auch alle Ansprüche abgetreten, die er gegenüber seinem [Haugs] Bruder wegen des Hauses haben könnte. Der Herzog hat dafür gelobt, daß er den Anteil, den Haugs Bruder an dem Haus in Velturns besitzt, nicht ohne Wissen und Zustimmung Haugs erwerben wird. Außerdem hat der Herzog gelobt, wenn er den Anteil von Haugs Vetter Ulrich von Velturns erwirbt und wenn Haug seinen Anteil an Velturns aufgeben will und ihn dem Herzog überläßt, daß er dann Haug in Trostberg dafür entschädigen und ihm Trostberg mit Baumgarten und Wald zurückgeben wird, wie Haug und sein Bruder es dem Herzog überlassen hatten. Haug soll dem Herzog sein Gut [Darlehen] in Höhe von 130 Mark oder 13 Mark Zins ohne Ansprüche von Seiten Haugs zurückgeben. Wenn Haug dem Herzog innerhalb dieser Zeit etwas von seinem Gut in Trostberg überläßt, soll ihn der Herzog in Velturns dafür entschädigen. [Der Sinn des folgenden Satzes läßt sich wegen eines verderbten Wortes nicht sicher ergänzen]. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01290 Juni 29Image