Burcart die RuͦprehteEberhart2023-11-012023-11-011315-04-091315-04-09CW20710https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1233Eberhart und Burkart, rᷝdie Ruͦprehte gebruͦder,</i> beurkunden, daß sie ihre Wiese zu Espasingen, die sie von Graf Mangolt von Nellenburg als Lehen hatten, mit dessen Einverständnis an Eberhart und Berchtolt von Gutmatingen gegen 7½ Mark Silbers verpfändet haben unter der Bedingung, daß sie jährlich für diese Wiese 16 Schillinge Konstanzer Pfennige erhalten. Die Einlösung der verpfändeten Wiese hat vor dem 24. Juni zu erfolgen. Nur den Ausstellern und ihren Erben steht das Einlöserecht zu. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Burcart die Ruͦprehte; Eberhart an Berhtolt von Gvͦtmetingen; Eberhart - 1290 April 9.Image