2023-11-012023-11-011324-09-141324-09-14CW40944https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3475Graf Tiebalt von Pfirt beurkundet, daß er alles Gut, Eigen wie Zinsbesitz rᷝ(Erbe),</i> im Bann Sennheim, was ihm Frau Agnes die Hoferin aufgegeben hatte und das er in seinen Besitz rᷝ(jn vnſer gewalt ... vn̄ jn vnſer gewêr)</i> hatte, an ihren Ehemann Peter von Ammerazweiler [B. Altkirch] und an Agnes selbst gegeben hat. Er setzt sie beide in die Besitzrechte alles des Gutes ein, dessen sie rᷝvngewaltic</i> waren [die Besitzrechte nicht besaßen]. Sie sind berechtigt, mit dem Gut ohne Widerrede nach ihrem Gutdünken zu verfahren. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 September 14.Image