2023-11-012023-11-011294-07-281294-07-28CW50096https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_94_(129_b)Ulrich von Rodersdorf (rᷝRatolzdorf</i>) beurkundet, daß ihm die Streitigkeiten zwischen den Deutschordensbrüdern von Beuggen einerseits und Bertold von Arisdorf [Kt. Basel-Land], seiner Ehefrau Ita und deren Kind mit Konrad Gluncgin anderseits [zur Schlichtung] übertragen wurden und daß er den Auftrag annahm. Er entschied wie folgt: Die Deutschordensbrüder sollen Bertold, dessen Ehefrau und deren Kind 2 Pfund Pfennige zahlen. Bertold und seine Ehefrau sollen [dafür] auf alle Ansprüche verzichten, die sie gegenüber den Deutschordensbrüdern und auf das Gut zu Rietmatt [B. Säckingen] hatten, auf dem sie früher ansässig waren. Ferner sollen Bertold sowie Rudolf der Winmann von Herten [B. Lörrach], der Großvater des Kindes, und Heinrich, der Oheim [des Kindes], versprechen, daß es nach Erreichen der Volljährigkeit den Schiedsspruch und die mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen einhalten wird. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01269 Juli 28Image