Graue Heinrich von Friburg2023-11-012023-11-011299-03-251299-03-25CW10236https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/217Graf Heinrich von Freiburg beurkundet, daß er und sein Oheim Hesse von Üsenberg ihren Streit mit einer solchen »Tröstung⟨ beigelegt haben, daß keiner dem andern an Leib und Gut schaden soll. Die Kündigung des Übereinkommens soll 7 Tage vor Beginn der Feindseligkeiten geschehen, entweder direkt an den Gegner oder, wenn beide Partner kündigen, an Heinrichs Bruder, Graf Egene von Freiburg. Im Falle der Kündigung gibt man die Schriftstücke über die »Tröstung⟨ gegenseitig zurück. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Graue Heinrich von Friburg an Heſſe von vͤſenberg - 1274 März 25 Zeitbestimmung unsicher: 1273 April 1? .Image