her vͦlrich von Rúſegge / ein Ritter2023-11-012023-11-011318-05-021318-05-02CW30086https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1742Ritter Ulrich von Rüßegg befiehlt auf Rat des Herrn Ulrich von Rinach, des Herrn Johannes von Hedingen, Vogtes von Baden, und anderer Lehensleute der [habsburgischen] Herrschaft, nach Erkundung bei rᷝbiderben lúten,</i> den Propst von Luzern an rᷝvellen</i> [Abgaben bei Besitzwechsel] und an rᷝErſchatzen</i> auf allen Besitzungen des Gotteshauses und das Gotteshaus selbst an seinen Abgaben in keiner Weise zu beeinträchtigen, sondern sie in deren freien Genutz zu belassen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0her vͦlrich von Rúſegge / ein Ritter - 1293 Mai 2.Image