Agnes dv̓ priorinConvent dez Gottishvſes ze Toſſe2023-11-012023-11-011320-08-141320-08-14CW30579https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2224Priorin Agnes und der Konvent des Gotteshauses Töss beurkunden, daß sie zum Nutzen ihres Klosters mit Abt Heinrich und dem Kapitel von Einsiedeln einen Tausch vorgenommen haben. Töss hat einen Acker, Erlach genannt, bei Wintersberg und 2 Pfund Pfennige gültiger Münze gegeben, wofür sie von Einsiedeln einen Acker zu Buch und ein rᷝſtv̂dach</i> [Staudengehölz] rᷝin alten ſteige</i> im Roßberger Holz erhielten. Acker und Gehölz gehörten zum Gute Konrads des Elders, der es vom Kloster Einsiedeln als [Lehens-]Besitz hatte. Der Tausch geschah mit Einverständnis Konrads und seiner Kinder. Priorin und Konvent von Töss werden für den [getauschten] Acker im Bedarfsfall vor geistlichem und weltlichem Gericht dem Kloster Einsiedeln rᷝweren</i> sein. Sie verzichten für sich und ihre Nachkommen auf jede Anfechtung des Kaufes und auf alle Mittel, sich der Gewährschaft für den Acker zu entziehen. -- Vgl. Corpus Nr. 2225. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Agnes dv̓ priorin; Convent dez Gottishvſes ze Toſſe an hern heinrich / von Gottis gnadon dem Abbite von den Einſidelln / vn̄ allem dem Capitel / dez ſelben gotzhvſes - 1295 August 14.Image