Cvͦnrat von denkingenMye2023-11-012023-11-011315-12-221315-12-22CW20825https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1339Konrad von Denkingen, Bürger von Konstanz, und seine Ehefrau Mye beurkunden, daß sie um Gottes Willen und für ihr Seelenheil ihr Haus und ihre Hofstatt bis an die Ringmauer mit allem Zugehör dem Abt und Konvent von Salmansweiler für 50 Mark Konstanzer Gelötes verkauft und den Betrag erhalten haben; sie haben den 3 namentlich genannten Schaffnern des Klosters als den Vertretern des Abtes und Konventes und den 6 von ihnen gewählten namentlich genannten Salleuten den Besitz übergeben, auf alle ihre Rechte verzichtet und ihnen das Eigentum gemäß geltender Gewohnheit binnen 6 Wochen und 3 Tagen eingeräumt. Darauf verliehen ihnen die Schaffner mit ihren Salleuten als Vertreter des Konventes das Haus und die Hofstatt mit allem Zugehör auf Lebenszeit gegen einen jährlichen Zins von 5 Pfund Konstanzer Pfennige. Von diesem Zins werden 5 Schillinge und 1 Pfund zur Fronfasten bezahlt. Seelgerät, Jahrzeiten oder Steuern, die auf dem Hause liegen, gehen zu Lasten der Aussteller, solange diese über den Besitz verfügen. Die Übergabe ist in Gegenwart Ulrichs und Rudolfs Engelin, der Brüder der Frau Mye, geschehen, welche ebenfalls auf alle Rechte an diesen Besitz verzichtet haben. Abt und Konvent von Salmansweiler beurkunden, daß sie Konrad und Mye bei deren Lebzeiten nicht mit dem Zins bedrücken oder das Haus haben wollen. Konrad und Mye bestätigen, daß sie lange vor diesem Kauf dem Abt und Konvent von Salmansweiler ihr Fischzugsrecht in Grub gegeben haben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Cvͦnrat von denkingen; Mye an Conuente von Salmanſwiller - 1290 Dezember 22.Image