Rvͦdolf2023-11-012023-11-011300-05-011300-05-01CW10267https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/244_BKönig Rudolf beurkundet, daß Abt und Konvent von Gengenbach ihn gebeten hatten, dem Mangel (einer Aufzeichnung) der Rechte des Klosters abzuhelfen, und daß er deshalb Grafen Heinrich von Fürstenberg als königlichen Abgesandten und freien Vogt delegierte, der öffentlich eine Gerichtsversammlung abhielt, auf der die Klosterrechte öffentlich verhört wurden, wie sie im Folgenden aufgezeichnet und vom König bestätigt sind. A und Bimagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Rvͦdolf an Abbettez vnde der Samenunge dez Cloſters von Gengenbach - 1275 Mai (um 21.)Image