2023-11-012023-11-011323-01-201323-01-20CW40356https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2903Seifrid der Jude von Lern beurkundet, daß er den Chorherren von Moosburg den Anger zu rᷝMavren</i> gegeben hat, damit sie seine und seiner Vorfahren Jahrzeit davon begehen sollen. Diesen Anger haben sie [schon] mehr als 10 Jahre in Besitz gehabt. Er wird zu seinen Lebzeiten für den Anger rᷝgewœr</i> sein. Wenn ihnen in dieser Zeit jemand den Anger mit Recht abgewinnt, so wird Seifrid ihnen den Besitz nach dem Gutachten der Leute ersetzen. Nach seinem Tode brauchen seine Erben bei Ansprache nicht mehr einzustehen. Urkunde und Siegel werden unter dem ausdrücklichen Vorbehalt gegeben, daß seinen Erben daraus keine Verpflichtungen erwachsen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 Januar 20.Image