2023-11-012023-11-011323-08-071323-08-07CW40504https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3047Konrad von Hofen, Bürger zu Neuenburg, und seine Ehefrau Adelheid beurkunden, daß sie gemeinsam für ihr und ihrer Vorfahren Seelenheil [Bd. 4 S. 294 Z. 10-28] der Lage nach -- zum Teil mit Angabe der Abgaben -- genau bezeichneten Besitz dem Johanniterhaus zu Neuenburg gestiftet haben. Sie haben das Gut von den Johannitern für einen jährlich zu Martini zu entrichtenden [Rekognitions-] Zins von 6 Pfennigen zurückerhalten. Nach dem Tode eines Ehegatten soll der andere das Gut auf Lebenszeit besitzen. Zu der Jahrzeit des Verstorbenen soll der Überlebende den Johannitern je einen Malter Weizen und Roggen geben. Nach beider Tode ist das Gut den Johannitern frei. Es soll dann zur Pfründe eines Priesters dienen. Doch soll davon zur Jahrzeit beider Stifter den Brüdern 1 Scheffel Weizen für Fische oder für etwas anderes, was sie möchten, gegeben werden, damit sie der Stifter immerdar noch eifriger gedenken. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 August 7.Image