2023-11-012023-11-011324-07-041324-07-04CW40870https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3403Baldrat, Sohn Hugs des Lüsers von Molsheim, und seine Ehefrau Dilia beurkunden, daß sie 2 [Bd. 4 S. 506 Z. 40-43] der Lage nach beschriebene Matten an der Breusch im Molsheimer Banne den Johannitern von Dorlisheim [Kr. Molsheim] für 4 Unzen und 9 Pfund Straßburger verkauft haben. Sie versprechen für sich und ihre noch nicht volljährigen Kinder Hug und Franziskus, den Johannitern die Matten zu rᷝwerenne</i> und stellen bis zur Großjährigkeit der Kinder, da diese selbst verzichten können, 2 [Bd. 4 S. 506 Z. 43-44] namentlich genannte Bürgen. Wenn einer der Bürgen stirbt, so werden sie innerhalb von 7 Nächten einen ebensoguten neuen stellen. Die beiden Bürgen geben eine gesonderte Erklärung über ihre Pflichten ab. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 Juli 4.Image