Geographischer Ort
Riehen

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    Urkunde
    alharat von frowenhoven an Abbt ChvnR; Abbt ChvnRaten / vnd dem Goteshv̂s datz Raiten- haslach; Goteshv̂s datz Raitenhaslach u.A. - 1287.
    (CAO, 1312-01-01) alharat von frowenhoven
    Alhart von Frauenhofen beurkundet, daß 1) Wernhart der Chelner von Wörth und seine Söhne Wernhart und Perchtolt der Kirche von Raitenhaslach einen Hof von Öpping mit aller Zubehör für ihr und ihrer Vorfahren Seelenheil gegeben und daran die Bedingung geknüpft hatten, daß Wernhart junior und Perchtolt, sowie deren Ehefrauen Leukkart und Helen gegen einen jährlichen Recognitionszins von 3 Schillingen Pfennige den Hof bis an ihr Lebensende als Leibgeding innehaben sollten, und daß er, Alhart von Frauenhofen, diese Gabe und dieses Seelgerät mit einer von ihm ausgestellten und seinem Siegel versehenen Handfeste bestätigt hatte. 2) Daß später Wernhart junior und seine Ehefrau Leukkart für sich beide auf dieses Leibgedingsrecht am Hof zugunsten Raitenhaslachs für immer verzichtet hatten, und daß 3) danach die Ehefrau Helen nach dem Tode ihres Ehemannes Perchtolt das ihr von diesem überkommene Leibgedingsrecht am Hof an ihre aus ihrer Ehe mit Perchtolt stammenden Kinder Ulrich, Offemia und Wendelin im Hause des Chrahamers zu Wörth öffentlich unter Verzicht auf ihre Ansprüche abgetreten habe, und daß dann diese drei Kinder ihrerseits ihr Leibgedingsrecht am Hof zu Öpping an Abt Konrad von Raitenhaslach für 10 Pfund Regensburger Pfennige unter Verzicht auf alle weiteren Ansprüche auf den Hof verkauft haben. Deshalb gibt auch Abt Konrad sein Siegel zu seinem [! lies rᷝdiesen] Brief. --
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    Urkunde
    Priorin Von Diezenh Vn̄ mit mir alle der Convent an Jacob Von obra Geilingen - 1287.
    (CAO, 1312-01-01) Priorin Von Diezenh Vn̄ mit mir alle der Convent
    Priorin und Konvent von [St. Katharinenthal] zu Dieſzenhofen beurkunden, daß Jacob von Obergailingen und seine Leibeserben eine Hube zu Thayngen und eine Schuposse zu Büningen von ihnen zu rechtem Lehen haben, gegen einen am 2. II. jährlich zu entrichtenden Recognitionszins von 2 Pfund Wachs. Sind Jacob und seine Leibeserben tot, fällt das geliehene Gut lastenfrei an das Kloster zurück. --
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    Urkunde
    Brvͦder volcher der abbt; Conuent von wettingen an Hvges vrowun von Loͤrrach vron Gerdrv̓t - 1287.
    (CAO, 1312-01-01) Brvͦder volcher der abbt; Conuent von wettingen
    Abt Volker von Wettingen und sein Konvent beurkunden, daß sie auf Grund gemeinsamer Beratung der Ehefrau Hugs von Lörrach, namens Gertrud, sieben Schupossen zu Maulburg mit Ausnahme des damit verbundenen Kirchensatzes und des Bannholzes, mit allen von ihnen hergebrachten Rechten als lastenfreies Eigen für 42 Mark Silber Züricher Gewichtes im Dinghof zu Riehen verkauft haben. --
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    Urkunde
    iacob / der funden Ain b vger von lindoͮwe an Armen ſiechen / die ze æſchahe vor lin- doͮwe ſint geſezſen - 1287.
    (CAO, 1312-01-01) iacob / der funden Ain b vger von lindoͮwe
    Jacob der Funden, Bürger von Lindau, beurkundet, daß ihm die Siechen von Aschach vor Lindau für seine zu Giebelbach gelegene Wiese zehn Pfund Konstanzer Münze gegeben haben, und daß er den Siechen hiemit den Besitz der Wiese gegen alle Anfechtungen bestätigt. --