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Schloss Naumburg

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    Urkunde
    Graue Friderich Von Goteſ gnaden / Von Truhendingen an Tiuſchen huſeſ ze Oetingen - 1278 November 19.
    (CAO, 1303-11-19) Graue Friderich Von Goteſ gnaden / Von Truhendingen
    Graf Friedrich von Hohentrüdingen beurkundet, daß er Unser Frauen und den Brüdern des Deutschordenshauses zu Öttingen ein Lehen zu Pfäfflingen und ein Lehen zu Zimmern [bei Weißenburg am Sand?] nebst Zubehören und Gerechtsamen zu freiem Eigen verkauft habe, so daß keiner seiner Erben daran ein Recht hat. --
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    Urkunde
    philippis; Reinhart von Hagenowe; Vlrich u.A. - 1278 November 14.
    (CAO, 1303-11-14) philippis; Reinhart von Hagenowe; Vlrich; Wernhêr wir gebrudere von Valkenſtein
    Reinhart von Hanau und sein Sohn Ulrich, sowie die Brüder Philippis und Wernher von Falkenstein beurkunden, daß sie zwecks Beilegung ihrer Streitigkeiten einen Ausschuß von vier namentlich genannten Männern gewählt haben, dessen Spruch für sie verbindlich sei, und daß sie ferner einen weiteren Ausschuß von vier namentlich genannten Männern erwählt haben, der den Zweck hat, gemeinsam mit dem zuerst genannten Ausschuß darüber zu befinden, ob Gewalt und Unrecht vorliegt, wenn eine der Parteien vom Landesherrn oder einem Nachbarn sich bedrängt fühlt, und eine diesbezügliche Klage an diesen Ausschuß stellt. Diese beiden Ausschüsse sollen auch die gegenseitige Hilfe mit Leib und Gut gegebenenfalls beschließen und in die Wege leiten. --
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    Urkunde
    Rvͦdolf von gotiſgnaden Romiſcher kvnic an burgeren von Colmer - 1278 Dezember 29.
    (CAO, 1303-12-29) Rvͦdolf von gotiſgnaden Romiſcher kvnic
    König Rudolf giebt seinen getreuen Bürgern zu Kolmar eine Handfeste, welche die ihnen zustehenden Rechte enthält und bestätigt, das Kolmarer Stadtrecht. --
  • Urkunde
    Adilheit; Reinhart von Hagenowe; Vlrich an Philippis; Wernher vnſer neuen von Valkenſtein - 1278 November 14.
    (CAO, 1303-11-14) Adilheit; Reinhart von Hagenowe; Vlrich
    Reinhart von Hanau, seine Ehefrau Adelheit und sein Sohn Ulrich und alle ihre Erben beurkunden, daß sie auf alle Forderungen, die sie hatten oder noch haben könnten, an dem Erbteil zu Münzenberg, das sie ihren rᷝneuen von Weinsberg verkauft und von diesen ihre rᷝneuen Phillipis und Wernher von Falkenstein gekauft haben, verzichten. Hinwiederum verzichten Phillipis und Wernher von Falkenstein mit ihren Ehefrauen Gysela und Mechtilt und ihre Erben auf alle Forderungen erbschaftlicher Art, die sie an Schloß Babenhausen nebst Zubehör hatten oder noch haben könnten und treten zugleich mit ihren Ehefrauen und Erben ihren Teil an der Hofstatt zu Assenheim, genannt »der alte Keller⟨, ab. --
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    Urkunde
    margreta dv priorin zu Rotenbvrc an cloſter zv Rotenbvrc - 1278 November 19.
    (CAO, 1303-11-19) margreta dv priorin zu Rotenbvrc
    Die Priorin des Dominikanerinnenkonventes Rothenburg ob der Tauber beurkundet, daß Herr Otto und seine Ehefrau Hedwig ihrem Kloster allen ihren Besitz, der zur Zeit noch in ihren Händen ist, gegeben haben, abgesehen von früheren Zuwendungen. Diesen eben vermachten und angelegten Besitz werden beide Ehegatten bis zu ihrem Tod gemeinsam nutznießen. Stirbt der eine der Ehegatten, dann wird der dritte Teil des gesammten [beim Kloster] angelegten Gutes [also frühere Zuwendungen inbegriffen] dem Kloster ledig, und das Kloster hat das Recht, 24 Pfund Heller davon zu nehmen und beliebig zu vergeben, ferner einen Kessel, zwei Bienenvölker, ihr Gewand und ihre Federbetten (vgl.
  • Urkunde
    Adilheit; Reinhart von hagenowe; Vlrich an Philip- pis; Wernher unſer neuen von Valken- ſtein - 1278 November 14.
    (CAO, 1303-11-14) Adilheit; Reinhart von hagenowe; Vlrich
    Reinhart von Hanau, seine Ehefrau Adelheit und sein Sohn Ulrich und alle ihre Erben beurkunden, daß sie auf alle Forderungen, die sie hatten oder noch haben könnten, an dem Erbteil zu Münzenberg, das sie ihren rᷝneuen von Weinsberg verkauft und von diesen ihre rᷝneuen Phillipis und Wernher von Falkenstein gekauft haben, verzichten. Hinwiederum verzichten Phillipis und Wernher von Falkenstein mit ihren Ehefrauen Gysela und Mechtilt und ihre Erben auf alle Forderungen erbschaftlicher Art, die sie an Schloß Babenhausen nebst Zubehör hatten oder noch haben könnten und treten zugleich mit ihren Ehefrauen und Erben ihren Teil an der Hofstatt zu Assenheim, genannt »der alte Keller⟨, ab. --