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Rottweil

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    Urkunde
    A · dvͥ æbbetiſſin vn̄ dvͥ Sæmenvge von Rotenmvͥnſter an ſin wirtenne; Cvͦnrat fledeli - 1274.
    (CAO, 1299-01-01) A · dvͥ æbbetiſſin vn̄ dvͥ Sæmenvge von Rotenmvͥnſter
    Äbtissin A(delheid) und der Konvent von Rottenmünster beurkunden, daß Conrad Fledeli, seine Ehefrau und ihre zwei Kinder zum Kloster kamen und Leib und Gut dem Kloster ergaben. Wenn das eine noch minderjährige Kind bei Eintritt der Volljährigkeit nicht im Kloster bleiben will, so wird es eine näher umschriebene Ausstattung erhalten. Für beide Kinder liefert das Gut zu Dürbheim den Lebensunterhalt, und eine Rente von drei Häusern, zu 2 Pfund und 14 Schillingen, ist zu gleichem Zweck nach Ableben des Vaters ausgesetzt. Nach dem Tode der Kinder fließen die Einkünfte aus Dürbheim dem Krankenhaus des Klosters zu, die Häuserzinse der Kellerei. Am 24. VI. soll man im Namen Conrads Fledeli ein Lägel Wein den Klosterfrauen geben, desgleichen am 9. VIII. im Namen der Frau Heilwig. Das Gut darf nie verkauft oder zu Leibgeding ausgeliehen werden, sondern nur für die Jahrzeit der beiden Eheleute verwandt werden. --
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    Urkunde
    Graue Egene; Graue heinrich an Rudolfe - 1274 Januar 2.
    (CAO, 1299-01-02) Graue Egene; Graue heinrich
    Die Brüder Graf Egene (III.) und Heinrich von Freiburg beurkunden, daß sie den Hof zum hl. Kreuz bei St. Stephan zu Straßburg, der an die Kapelle zum hl. Kreuz stößt, und den bisher Rudolf Haumesser, ein Ritter von Vendenheim, von ihnen zu Lehen hatte, diesem Rudolf zu Eigentum gegeben haben, wofür ihnen dieser ausführlich aufgezählte Güter im Westhofer Banne als Ersatz gegeben und von ihnen wieder zu Lehen empfangen habe. --