Geographischer Ort Burg Winterstetten
Burg Winterstetten
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Urkunde walraue - 1263 Mai 7.(CAO, 1288-05-07) walraueWalraf, der Bruder Graf Wilhelms (IV.) von Jülich, verkündet für sich und seine Nachkommen dieselben Vereinbarungen mit der Stadt Köln wie sein Bruder. Vgl. vorhergehendes Regest. --Urkunde Diether der greue van Katzenellinboge; Riehteren / den ſcheffenen / deme Rade / Jnde den burgeren gemeinliche van kolne - 1263 Juni 30.(CAO, 1288-06-30) Diether der greue van Katzenellinboge; Riehteren / den ſcheffenen / deme Rade / Jnde den burgeren gemeinliche van kolneDiether, Graf von Katzenellenbogen, verkündet für sich und seine Nachkommen dieselben Vereinbarungen mit der Stadt Köln, wie Wilhelm (IV.), Graf von Jülich, die nur betreffs des Rentenlehens (Punkt 4) einige Abweichungen aufweisen. Vgl. Reg. 69. --Urkunde Walraue der herzoge Van Limbuͦrg - 1263 Juni 11.(CAO, 1288-06-11) Walraue der herzoge Van LimbuͦrgWalraf, Herzog von Limburg, verkündet für sich und seine Nachfolger dieselben Vereinbarungen mit der Stadt Köln wie Wilhelm (IV.), Graf von Jülich, und dessen Bruder Walraf (vgl. Regg. Nr. 69, 70), nur daß zwischen Punkt 3 u. 4 Bestimmungen über den Zoll zu Duisburg und das herzogliche Geleite zwischen Rhein und Maas eingeschoben und gleich darauf Bürgen für die Einhaltung des Vertrags seitens des Herzogs namentlich genannt werden. --Urkunde Wilhelm der Greue van Guleghe - 1263 Mai 7.(CAO, 1288-05-07) Wilhelm der Greue van GulegheWilhelm (IV.) Graf von Jülich verkündet, daß er und seine Nachkommen Bürger von Köln geworden sind, und daß zwischen ihm und der Stadt Köln vertraglich festgelegt wird 1. Gegenseitige Rechtshilfe in den beiderseitigen Territorien, 2. gegenseitige Waffenhilfe unter näher präzisierten Bedingungen und 3. Einsetzung eines Schiedsgerichtes bei Streitigkeiten zwischen den Kontrahenten. 4. Die Stadt Köln gibt zur Bekräftigung dieses Bündnisses dem Grafen und seinen Nachkommen ein erbliches, aber unverkaufbares und unverlehnbares Rentenlehen von jährlich 100 Mark. --Urkunde wilhelm der Greue / van Guleghe - 1263 Mai 7.(CAO, 1288-05-07) wilhelm der Greue / van GulegheWilhelm (IV.) Graf von Jülich verkündet, daß er und seine Nachkommen Bürger von Köln geworden sind, und daß zwischen ihm und der Stadt Köln vertraglich festgelegt wird 1. Gegenseitige Rechtshilfe in den beiderseitigen Territorien, 2. gegenseitige Waffenhilfe unter näher präzisierten Bedingungen und 3. Einsetzung eines Schiedsgerichtes bei Streitigkeiten zwischen den Kontrahenten. 4. Die Stadt Köln gibt zur Bekräftigung dieses Bündnisses dem Grafen und seinen Nachkommen ein erbliches, aber unverkaufbares und unverlehnbares Rentenlehen von jährlich 100 Mark. --Urkunde Diether der greue van katzinellenboge - 1263 Juni 30.(CAO, 1288-06-30) Diether der greue van katzinellenbogeDiether, Graf von Katzenellenbogen, verkündet für sich und seine Nachkommen dieselben Vereinbarungen mit der Stadt Köln, wie Wilhelm (IV.), Graf von Jülich, die nur betreffs des Rentenlehens (Punkt 4) einige Abweichungen aufweisen. Vgl. Reg. 69. --