Geographischer Ort Kloster Arnstein
Kloster Arnstein
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Urkunde Mechtilt Wilen greuinne Van Seyne an Abbet Van beatuſ berge; Coſtere Van ſente Florinj ze Couelenze; gotſhuſen Van Arenſtein - 1262 bis 63.(CAO, 1287-01-01) Mechtilt Wilen greuinne Van SeyneMechtild, ehemalige Grafin von Sayn, teilt dem Abt von Beatusberg, sowie dem Schulmeister und dem Küster von St. Florin zu Coblenz mit, daß sie vor »ihrem Herren von Trier⟨ im Beisein namentlich aufgeführter Personen, die Kirche zu Winden, dem Kloster Arnstein zu einem Seelgerät geschenkt habe. --Urkunde Engelbreht an Metholt / de wilne Grieuinne wás ze Seyne - 1262 März 2.(CAO, 1287-03-02) EngelbrehtDer zum Erzbischof von Köln erkorene Engelbert (II.) beurkundet seine Verpflichtungen gegenüber seiner Muhme Methilt, verwitweten Gräfin von Sayn, wegen Ueberlassung der Burg Wied und einer Anzahl namentlich genannter Dörfer und Kirchspiele nebst deren Zubehör. Hierfür setzt Engelbert als Entgelt eine Rente von 450 kölnischer Mark aus, die jährlich zahlbar ist bis ein Jahr nach Mehtilts Tod, und eine Summe von 600 Mark in Jahresraten zu 100 Mark zahlbar ab 9. April lfdn. Jahres. Die Rente wird auf bestimmte erzbischöfliche Einkünfte angewiesen, die aber in der Art der Auswertung durch Mehtilt gewissen Beschränkungen unterliegen. Andererseits werden aber auch dem Erwählten gewisse Beschränkungen betreffs der seitens Mehtilts überlassenen Güter auferlegt. Die Kontinuität der bestehenden Vereinbarungen soll, falls Engelbert vor Mehtilt stirbt, nach Möglichkeit auch unter seinem Nachfolger gewahrt bleiben. Schließlich wird bestimmt, was die Gräfin auf Lebenszeit behält; ihr fahrendes Gut wird nach ihrem Tod ihren Beichtvätern und Treuhändern überantwortet. --Urkunde Cunradus; Gerarduſ; hermannus - 1262 November 26.(CAO, 1287-11-26) Cunradus; Gerarduſ; hermannusHerman, der Provinzial der Provinz Deutschland des Predigerordens, Konrad, der Prior desselben Ordens zu Köln, und Gerard, der Guardian des Minoritenconvents zu Köln, vidimieren die unter Nr. 43, 60 und 61 abgedruckten Urkunden. --Urkunde Ailf van den Berge - 1262 Juni 9.(CAO, 1287-06-09) Ailf van den BergeAdolf (VII.), Graf von Berg, schließt im Einvernehmen mit seinen Verwandten (Herzog Walraf von Limburg und Wilhelm und Walraf, Grafen von Jülich) mit der Stadt Köln ein Schutzbündnis, mit dem Zweck, gegebenenfalls mit der Waffe zu verhindern, daß in Deutz Befestigungen erbaut, Bewaffnete aufgestellt werden und Kriegsschiffe mit Feinden der Stadt Köln anlegen. Gegenseitige Verkehrssicherheit, Handelsfreiheit und Rechtspflege werden gewährleistet, der Modus schiedsrichterlicher Schlichtung vereinbart und durch gegenseitige Einlagerverpflichtungen der namentlich genannten Bürgen gewährleistet. --Urkunde Bruder helmerich von wirzeburch an ratluten von Thurun vn̄ mit den burgerin - 1262 Februar 9.(CAO, 1287-02-09) Bruder helmerich von wirzeburchBruder Helmrich von Wirzburch beurkundet als Vertreter des Deutschordensmeisters von Preußen und Liefland, daß der Orden den Zins von der Mühle unter der Burg von Thorn, die Viehweide zu Altenthorn, die Wache und 100 Hufen von der Stadt Thorn erhält, diese dagegen vom Orden 60 Hufen zu Silbersdorf und 70 an ihrer Grenze. Die Bostolz und ihre Zuflüsse überläßt die Stadt dem Orden, um daran eine Mühle bauen zu können, unbeschadet der sonstigen in der Handfeste von 1233 Dezember 28 (und 1251 Oktober 1; vgl. Nr. 22) der Stadt verbrieften Rechte. --Urkunde Engelbreth - 1262 Juni 16.(CAO, 1287-06-16) EngelbrethEngelbert (II.), Erwählter von Köln, beurkundet die Beilegung des Streites mit der Stadt Köln und die Rechtsgültigkeit des Schiedsspruches von 1258 Juni 28. (