Geographischer Ort
Aarberg

Lade...
Bild des Ortes
GND-ID

Lokale Archive:

An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

Gerade angezeigt 1 - 10 von 16
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1299 Dezember 17.
    (CAO, 1324-12-17)
    Die Brüder Ott und Friedrich von Königsberg [bei Rann an der Save] beurkunden, daß sie die 412½ Mark alter Pfennige von Erzbischof Konrad [IV.] von Salzburg vollständig erhalten haben, für die sie ihm ihr Bergrecht und 2 Teile Zehnten in der gesamten Pfarre Pettau verkauft haben. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1299 Dezember 8.
    (CAO, 1324-12-08)
    Konrad Galle beurkundet, daß er an Heinrich den Pölan von Krainburg und an dessen Ehefrau Alheid 2 Hufen zu Mitterdorf, die rᷝalchne und Jakob bewirtschaften und die Heinrich und Alheid von ihm als Lehen haben, mit allem Zubehör als Eigentum für einen vereinbarten Preis verkauft hat. Heinrich und Alheid dürfen die Hufen mit allem Recht, sie zu besitzen und zu nutzen, auf einen Marienaltar entweder in dem Kloster Michelstetten [Dominikanerinnen] oder in der Pfarre zu Krainburg oder in der Pfarre der Marienkirche zu Zirklach [bei Krainburg] für ihr und ihrer Vorfahren Seelenheil aufgeben, rᷝals ſei got den leret vnt weiſet. Wenn einer von Konrads Erben oder rᷝtzuͦ erben [Erbe auf Grund weitläufigerer Verwandtschaft] oder ein anderer eines der 3 Gotteshäuser, dem die Hufen gestiftet werden, mit besserem Recht, als es Konrad besaß oder besitzt, von den Hufen vertreiben wollte, so hat dieser an das Gotteshaus 20 Mark in der Währung von Aquileja zu zahlen. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1299 Dezember 6.
    (CAO, 1324-12-06)
    Wulfing von Tribuswinkel [B. Baden] und seine Ehefrau Mechthild beurkunden, daß sie wohlüberlegt aus ihrem Eigentum 75 Pfennige Gülten zu Weigelsdorf [B. Ebreichsdorf] an das Bürgerspital zu Wien für 2 Pfund Pfennige Wiener Münze verkauft haben, deren Erhalt sie bestätigen. Wulfing übernimmt bei jeder Ansprache den rechtlichen Schutz rᷝ(ſetz mich ze ſcherme). --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1299 Dezember 21.
    (CAO, 1324-12-21)
    Wernhart von Pardeis [südöstl. Feldkirchen/Kärnten] beurkundet, daß er mit Zustimmung seiner Ehefrau und seiner Erben 1 Hufe in dem Dorf Göltschach [bei Maria Rain] mit allem Recht, so wie er und seine Erben die Hufe bisher besessen haben, für 7½ Mark in der Währung von Aquileja an das Kloster und die Brüder zu Viktring verkauft hat. Wernhart hat dem Kloster versprochen, falls es jemand wegen der Hufe ansprechen und die Klosterbrüder mit Rechtsgründen davon vertreiben will, daß er für das Kloster einstehen und die Hufe gemäß dem Landesrecht als rechtmäßiges Eigen rᷝſchirmen wird. Ist er dazu nicht imstande, so sollen er und seine Erben dem Kloster für die Hufe 8 Mark Silbers zahlen. Weigern sie sich und erleidet das Kloster an der Hufe in Göltschach Schaden, so soll es sich an ihn und an seine Erben halten, an alles, was sie haben oder noch gewinnen. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1299 Dezember 3.
    (CAO, 1324-12-03)
    Wilhelm von Neuenburg, Herr von Aarberg, beurkundet, daß er für sein und seiner Vorfahren Seelenheil auf alles Recht an der Schuposse, die rᷝze obern Buchſe liegt und die Ulrich von Enge [bei Bern] bewirtschaftet, auf Vogtei und anderes Recht, für sich und seine Erben in die Hand Bruder Burkards von Schwanden, Komtur des Johanniterhauses Buchsee [Münchenbuchsee], verzichtet hat. -- Bern SA. (Fach Fraubrunnen). -- Druck: Zeerleder 2, 481 Nr. 922; FRB. 3, 757 f. Nr. 744. Reg.: Mohr, Reg. 1, Bern, S. 119 Nr. 73.
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1299 Dezember 6.
    (CAO, 1324-12-06)
    Ortlieb von Winkel und seine Ehefrau Gisel beurkunden, daß sie freiwillig und auf den Rat ihrer Verwandten ihren Anteil an der Burg Riegersburg [nördl. Feldbach], nämlich 1 Viertel, mit Zubehör, Leuten und Gut, ihrem angeheirateten Onkel Ulrich von Wallsee und ihrer Tante Diemut, Ulrichs Ehefrau, und deren Erben für 187 ½ Mark lötigen Silbers verkauft haben. Die Burg ist auf dem Erbweg von ihren verstorbenen Schwestern Alheid, Ehefrau Heinrichs von Kuenring, und Agnes, Ehefrau Leutolds von Kuenring, an sie gekommen. Sie war Leibgedinge Leutolds, der sie aus freien Stücken an Ulrich gegeben hat. Da die Burg ihnen auf dem Erbweg zugekommen ist, können sie sie ohne die Hand ihrer Erben geben, an wen sie wollen. Dessen ungeachtet haben sie die Burg mit der Hand ihrer Erben an Ulrich und dessen Erben gegeben. Darüberhinaus versprechen sie für sich und ihre Erben, obwohl es nicht notwendig ist, Leute und Gut Ulrich, seiner Ehefrau Diemut und seinen Erben gemäß dem Landesrecht zu rᷝſchermen. Unterlassen sie dies, so können sich Ulrich, Diemut und deren Erben für erlittene Schädigung an die Aussteller, deren Erbgut und deren Erben halten, bis ihnen der Schaden ersetzt ist. -- Vgl. Corpus Nr. 3535. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1299 Dezember 15.
    (CAO, 1324-12-15)
    Wolfgang von Edelhausen [B. Parsberg] beurkundet, daß der Streit zwischen Abt Karl von St. Emmeram [in Regensburg] und ihm wegen des Hofes zu Wurmbach [B. Gunzenhausen] von den von ihnen dazu bestellten 4 Schiedsleuten, von Heinrich dem Ritter von Saller, Ulrich dem Tanner, Wolfgangs Bruder Ulrich und Ulrich dem Meierhofer, wie folgt beigelegt worden ist: Das Kloster soll Wolfgang den Hof mit 23 Pfund Regensburger Pfennigen abgelten, doch soll er von diesem Geld 19½ Schaff Roggen und 5 Schaff Hafer, das Schaff Roggen für 3 Schillinge und das Schaff Hafer für 6 Pfennige gerechnet, und dazu noch 2 Pfund (weniger 15 Pfennige) Regensburger Pfennige abziehen. Das alles hat er dem Kloster während des Streites auf dessen Besitz genommen. Wenn noch mehr festgestellt wird, was er genommen hat, so soll ihm das von dem Geld entsprechend abgezogen werden. Er erklärt auch, daß er 3 Pferde, die er dem Kloster genommen hat, mit 4 Pfund Regensburger Pfennigen abziehen wird, wenn man ihm vom Kloster 14 Tage nach Besiegelung der Urkunde 3 Pfund Regensburger Pfennige schickt und er dann die Pferde nicht bereit hat. Hat er die Pferde bereit und schickt sie an das Kloster zurück, so werden nur die 3 Pfund abgebucht. Die Pfennige, die ihm das Kloster nach allen Abzügen schuldig bleibt, sollen ihm am kommenden Weißen Sonntag [Invocavit, 28. Februar 1300] ausgezahlt werden, wenn er bis dahin die Ansprache, die Konrad der rᷝReiſehœr und dessen Enkel Dietrich, der Sohn des verstorbenen Ulrich des rᷝPimſenrivtœr, auf den Hof besitzen, gänzlich in der Art beseitigt hat, daß der rᷝReiſehœr für sich und seinen Enkel mit seiner gesiegelten Urkunde das Kloster [von aller Ansprache] freisagt. Kann Wolfgang dies fristgemäß nicht erreichen, so soll das Kloster das Geld bis zum Georgentag [23. April] einbehalten, und Wolfgang soll es dann bekommen, wenn er die Ansprache [bis dahin] erledigt hat. Geschieht es nicht, so braucht ihm das Kloster so lange keinen Pfennig zu zahlen, bis er die Ansprache erledigt hat. Danach soll er innerhalb von 4 Wochen sein Geld erhalten. Kommt die Beilegung nicht zum Abschluß, so soll das Kloster von allen seinen Ansprüchen frei sein. Er, sein Bruder Ulrich und Ulrich der Meierhofer, haben versprochen, daß sie, falls das Kloster von Konrad dem rᷝPimſenrivter wegen des Hofes zu gerichtlicher Auseinandersetzung rᷝ(notred) gezwungen wird, an allen Stellen für das Kloster eintreten und allen Schädigungen, die das Kloster mit Recht oder Unrecht erleidet, ersetzen werden. Verzichtet aber Konrad gutwillig auf seine Ansprüche, so sind die 3 von ihrem Versprechen gegenüber dem Kloster frei. Sie haben dem Kloster auch versprochen, wegen aller Ansprache, die in den nächsten 4 Jahren, gerechnet vom Ausstellungstag der Urkunde, gegen es erhoben werden, für es einzutreten und [die Ansprache] mit dem Recht abzuwehren. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1299 Dezember 17.
    (CAO, 1324-12-17)
    Eberhart der Alte von Lupfen, Graf von Stühlingen, und seine Söhne Eberhart und Hug beurkunden, daß sie ihrem Vetter Heinrich von Lupfen ihre Güter zu Schura und Tuningen [beide s. Trossingen] mit allem Recht und Zubehör gegeben haben. Die Eigengüter haben sie als Eigen gegeben und die Lehen haben sie an Peter Crelle den Langen, Bertold von Emmingen, Heinrich den Jäger und Konrad den Amman von Lupfen als rechtmäßiges Lehen geliehen. Sie haben mit Handschlag versprochen, alles ohne Widerspruch und unverzüglich zu tun, was ihr Vetter Heinrich wegen der Ausfertigung dieser Güter verlangt: die Güter an den Lehnsherrn aufzugeben oder diesen zu bitten, die Güter ihm [Heinrich] selber als Lehen zu leihen. -- Vgl. Corpus Nr. 2621. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1299 Dezember 19.
    (CAO, 1324-12-19)
    Eberhart der Alte von Lupfen und seine Söhne Eberhart und Hug beurkunden, daß sie ihre Hufe zu Deißlingen [sw. Rottweil], auf der Konrad von Husen sitzt, und 3 Schupossen, deren Bewirtschafter [Bd. 4 S. 608 Z. 20-21] genannt werden, mit allem Recht und Zubehör an Konrad von Balingen, Bürger von Rottweil, für 35 Mark Silber Rottweiler Gewichtes verkauft und das Silber vollständig erhalten haben. Konrad und seine Erben sind berechtigt, Hufe und Schupossen in allem Recht so zu nutzen und zu besitzen, wie sie die Lupfer bisher besessen haben. Konrad und seine Erben sollen die Hufe und die Schupossen von den Ausstellern und deren Erben als rechtmäßiges Lehen haben. Sie haben [dementsprechend] den Besitz als rechtmäßiges Lehen geliehen und die Schupossen mit allem Recht und aller Verfügungsgewalt rᷝ(gewaltſami) aufgegeben, mit der Einschränkung, daß Konrad und seine Erben Hufe und Schupossen von ihnen und ihren Erben nur als rechtmäßiges Lehen haben sollen. Die Lupfer haben mit Handschlag versprochen, Konrad und seinen Erben dem Recht entsprechend gegen jedermann rᷝwern der Hufe und der Schupossen zu sein. Sie haben ihm gegenüber auch auf alle Einwände verzichtet, etwa, daß das Silber nicht gewogen worden sei, daß sie es garnicht erhalten hätten oder daß sie bei dem Kauf in irgendeiner Weise betrogen worden wären, ferner auf alles Recht und allen Schutz von geistlichem und weltlichem Gericht und allen Urkunden des Papstes und anderer Herren, mit denen sie den Verkauf ungültig machen oder die Urkunde auf diese oder jene Weise entkräften könnten. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    [13. Jahrhundert].
    (CAO, 1225-01-01)
    Bruder Dietmar von Gemunden klagt dem Bruder Konrad von Horneck, Kellner [des Deutschordenshauses] zu Marburg, oder [falls dieser nicht anwesend ist] Bruder Friedrich von Salzberg, daß die Herren von Marburg an ihm rᷝarman unfreundlich gehandelt hätten. Er bittet sie, den Hauskomtur zu mahnen und zu bitten, daß er ihm hilft, nach Franken, nach dem Elsaß oder nach den Niederlanden [versetzt zu werden], wohin man ohnehin Brüder schicken muß. Dietmar könne wirklich das Land nicht mehr ertragen und er wäre ungern zu Erfurt, weil er das Klima nicht ertragen könne, aber auch aus anderen Gründen, die sich zum Schreiben nicht eignen. Den 2. Brief sollen sie an Bruder Peter von Koblenz senden: Er bittet sehr, wenn jemand nach Mainz fährt, möchte er den Brief Bruder Peter aushändigen. [Rest ist inhaltlich nicht klar zu rekonstruieren]. -- Zur Datierung: Das UB. Deutschordens-Ballei Hessen datiert die Urkunde »um 1300⟨. --