Geographischer Ort Kloster Obersteigen
Kloster Obersteigen
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Urkunde 1288 März 7(CAO, 1313-03-07)Werner und Katharina von Westhofen, Kinder des verstorbenen Ritters Hug von Westhofen, bekunden mit ihrer Tante (rᷝbaſe) Helike, Hugs Schwester, auch im Namen ihrer abwesenden Schwester Susanne und ihrer unmündigen Schwester Gentine, daß sie den ihnen gemeinschaftlich gehörenden [Bd. 5 S. 272 Z. 7-8] der Lage nach beschriebenen halben Acker dem Prior und den Brüdern von der Steige als Pfand zugewiesen haben. Dasselbe bekundet Helike für 2 [Bd. 5 S. 272 Z. 9-10] beschriebene halbe Äcker. Werner und seine Schwester tun es für das Viertel, Helike für das Halbteil, das sie und ihre Nachkommen zu den Abgaben rᷝ(an deme vallerᷝ) beizutragen haben, die von dem Gut zu Schwindratzheim zu entrichten sind, das in den Hof des Klosters Schwarzach gehört. Dieses Gut hatte Hug dem Prior und den Brüdern von der Steige verkauft und versprochen, den rᷝfal abzulösen, er hat es aber nicht getan. Die Übertragung geschah unter folgenden Bedingungen: Die Aussteller werden den rᷝfal, soweit er sie betrifft, immer termingerecht nach dem Recht des Hofes [von Schwarzach] entrichten. Das Kloster Steig darf die Frucht der genannten Äcker solange einnehmen, bis der auf die Aussteller fallende Anteil an dem rᷝfal abgegolten ist, aber nicht darüber hinaus. Werner verbürgt sich dafür, daß seine genannten Schwestern Susanne und Gentine diese Abmachung einhalten werden. --