Geographischer Ort Schloss Radmannsdorf
Schloss Radmannsdorf
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Urkunde [13. Jahrhundert].(CAO, 1225-01-01)Heinrich von Lonsdorf [abg. bei Linz] und sein Bruder Otto beurkunden, daß sie ihren Hof zu rᷝRudolfing und die Hufe, auf der Gotfrid der rᷝſchutz ansässig war, als ihr rechtmäßiges Eigen an Konrad von Kapellen verkauft haben. Sie werden ihm für die beiden Güter bei Verhandlungstagen und, wo er es bedarf, so lange rᷝſchermer und rᷝgwer sein, wie es üblich ist. Wenn Konrad an dem verkauften Besitz Mängel feststellt, so werden sie es ihm mit anderem Besitz ersetzen, den er ebenso gern nehmen will. -- Zur Datierung: Nur in wenigen Urkunden werden die Aussteller als Brüder bezeichnet, so in Corpus Nr. 957 (1288), UBLoE. 4, Nr. 92/93 (1288 Juni 9) und in Corpus Nr. 1074 (1289). In späteren Urkunden treten Heinrich und Otto wohl nebeneinander auf, jedoch nicht mit der Bezeichnung »Brüder⟨, so in Corpus Nr. 1193/1194 (1290 Februar 8) und in UBLoE. 4 Nr. 533 (1306 Januar 30). Ob eine Datierung »um 1288⟨ zu vertreten ist, kann erst nach einer neuen Aufarbeitung des Materials über die Kapeller gesagt werden. Alle übrigen in der Urkunde genannten Personen lassen sich bis auf Dietmar, Gundakers von Losenstein Bruder, zu dieser Zeit nachweisen. Dietmar vermögen wir in keiner Urkunde zu belegen. --Urkunde [13. Jahrhundert].(CAO, 1225-01-01)Walken von Radmannsdorf [ehem. Burg nw. von Weiz, Oststeiermark] und Ulrich rᷝpezzentzer beurkunden wegen der 3 Hufen zu rᷝOgendarf und wegen des dazugehörigen Bergrechtes, worauf Wulfing von Friedberg [Oststeiermark] gegenüber der Frau Ennlein, Elbleins Witwe, Ansprüche geltend gemacht hat, daß beide Parteien ihnen die rechtliche Verhandlung übertragen haben. Sie haben wie folgt entschieden: Wulfing soll der Frau Ennlein 12 Mark alter Grazer Pfennige für alle Rechte geben, die sie an dem genannten Gut besitzen könnte. Frau Ennlein soll für Wulfing die 3 Hufen und das Bergrecht, worauf er Anspruch erhoben hat, ohne Streit und Widerrede übertragen rᷝ(gewaltíg machen). Das ist der Entscheid der Aussteller, den diese Urkunde bezeugt. -- Die Datierung ist unsicher. Das HHSA. Wien setzt die Urkunde ohne nähere Begründung »um 1300⟨ an. --Urkunde [13. Jahrhundert].(CAO, 1225-01-01)Dietmar von Hohenberg beurkundet, daß er das Pfund Gülte, das sein verstorbener Bruder Dietrich den Klosterfrauen von St. Bernhard zu rᷝprunne gestiftet hatte, frei überläßt. Er verspricht ihnen, daß weder er noch einer seiner Brüder sie künftig in dessen Besitz stören wollen. Wenn einer seiner Brüder die Gülte den Klosterfrauen mit Gewalt vorenthält oder ihnen Schwierigkeiten macht, so wird er dafür ihr rᷝſcherm sein. -- Zur Datierung: In der Urkunde Corpus Nr. 2454 (1296 Juni 27) beurkundet Dietmar, daß sein verstorbener Bruder Dietrich vor seinem Tode 1 Pfund Gülten im Dorf Brunn dem Bürgerspital Wien gestiftet hat. Bereits 1294 Dezember 2 (Corpus Nr. 2067) wird Dietrich als tot erwähnt. Möglicherweise ist die Urkunde Corpus Nr. 2054 zu einem Zeitpunkt ausgestellt, wo die Streitigkeiten um Brunn beigelegt worden sind. Dann wäre unsere Urkunde in die Nachbarschaft von Corpus Nr. 2454 zu stellen. Das HHSA. datiert ohne nähere Begründung »um 1295⟨. --