Geographischer Ort
Ruine Alt-Bechburg

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    Urkunde
    [13. Jahrhundert].
    (CAO, 1225-01-01)
    Der Edelmann Rudolf [II.] von Bechburg beurkundet, daß er seinem Onkel Graf Volmar [von Froburg] behilflich sein will, die 11 1/2 Schupossen Eigentum, die dieser in dem Amt zu rᷝaͤrmrichſpurg für ihn und für sich selbst um 35 Mark Silber verkauft hat, zur Hälfe zurückzukaufen, wenn Volmar dies will. Er verpflichtet sich für sich und seine Erben, dies Volmar und dessen Erben ohne Widerspruch zu leisten. -- Zur Datierung: Rudolf ist 1303 gestorben. Sein Oheim Volmar von Froburg wird seit dem Ende der Neunzigerjahre des 13. Jahrhunderts Graf genannt (Mitteilung des Staatsarchivs Solothurn). --
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    Urkunde
    [13. Jahrhundert].
    (CAO, 1225-01-01)
    Äbtissin Hedwig des Klosters Heggbach und der Konvent beurkunden, daß sie dem Ritter Burkard von Freyberg [Krs. Biberach] versprochen haben, alljährlich die Jahrzeit seiner verstorbenen Ehefrau Euphemia nach der Gewohnheit des Ordens mit Gebet im Kapitel, in der Messe und mit allen Dingen zu begehen. Damit sie um so eifriger dabei sind, hat ihnen Burkard 15 Pfund Haller gegeben, von denen 10 die Gemeinschaft erhält und 5 unter die Nonnen verteilt werden. Die Jahrzeit wird alljährlich am 1. April begangen. -- Zur Datierung: Die Heggbacher Regesten (Württ. Vj.-Hefte 3, 1880, S. 217) setzen diese Urkunde ohne Begründung zwischen datierte Stücke von 1298 April 30 und 1300 Mai 23. Die genannten Personen vermögen wir an anderer Stelle nicht nachzuweisen. --
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    Urkunde
    [13. Jahrhundert].
    (CAO, 1225-01-01)
    Ihrem Herrn, dem Herzog von Bayern und Pfalzgrafen vom Rhein, klagt E., Reichsmarschallin von Pappenheim, daß sie verschiedentlich von dessen Leuten geschädigt worden ist, die ihren Eigenleuten rᷝ(armen lvͦten) bisher schon Besitz geraubt haben und es noch weiter tun wollen und die das [Geraubte] in die Gewalt des Herzogs gegeben haben. Sie appelliert an seine Einsicht: da er wisse, daß ihr Ehemann im Dienst des Königs stehe und auch künftig bleiben müsse, möge der Herzog sich ihrer Bitte annehmen und seinen Leuten befehlen, ihren Eigenleuten den widerrechtlich fortgenommenen Besitz zurückzugeben. Wenn seine Leute ihr oder ihren Leuten gegenüber Rechtsansprüche erheben, so wird sie ihnen nach Ermessen des Herzogs rechtlich Genugtuung leisten rᷝ(daz reht vmme tvn). -- Zur Besiegelung: Das Siegel war auf die Rückseite der Urkunde aufgedrückt; es ist fast ganz zerstört. Zur Datierung: Nach Haupt, Reg. Pappenheim S. 123 Anm. 1 dürfte es sich um Elisabeth, Gemahlin Heinrichs VII. von Pappenheim handeln (urkundlich nachzuweisen von 1279 bis 1290 November 10; vgl. a.a.O., S. 38). Der Herzog von Bayern wäre dann der 1294 verstorbene Ludwig II. von Oberbayern. --
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    Urkunde
    [13. Jahrhundert].
    (CAO, 1225-01-01)
    Elsbet die Holzschuherin beurkundet, daß sie auf ihr Eigen, 1 1/2 Hufen Jucharten Acker zu Druisheim [B. Donauwörth], verzichtet hat und [sie] ihren Tanten, Schwester Agnes und Schwester Anna von Ehingen, ihrer Base Gotlieb von Ehingen und ihrer Base Liuggart der rᷝGevzin, geweilten [eingekleideten] Klosterfrauen zu Holzen, zur Nutzung bis an deren Tod aufgegeben hat. Nach dem Tode von einer soll die Nutzung den 3 übrigen zukommen. Nach dem Tode von allen 4 sollen es 2 Klosterinsassinnen erhalten, die mit der Ausstellerin am nächsten versippt sind, und in dieser Weise immer weiter 2 aus dem Geschlecht der Ausstellerin. Ist niemand aus ihrem Geschlecht im Kloster, soll das Gut für immer dem Konvent zufallen. -- Zur Datierung: Der Schrift nach kann die Urkunde noch in das 13. Jahrhundert gehören. Sonstige Gesichtspunkte können wir nicht beibringen. --
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    Urkunde
    [13. Jahrhundert].
    (CAO, 1225-01-01)
    Swiger der Alte, Swiger der Lange, Konrad und Bertold, Gebrüder von Gundelfingen, beurkunden, daß sie den Hof rᷝſchonbvͦch, der bei rᷝbanbergin liegt, von Herrn Burkard von Ramsberg, der diesen Hof von ihnen zu Lehen hatte, aufgenommen und an das Johanniterhaus Überlingen gegeben haben, das ihn durch Gott, für das Seelenheil der Brüder und auf Burkards Bitte ewig besitzen soll. Sie verzichten für sich und ihre Erben gegenüber den Johannitern auf alles Recht, das sie an dem Gut besaßen, und auf alle Ansprache, die sie vor geistlichem oder weltlichem Gericht darauf erheben könnten. -- Zur Datierung: Ein Datierungsversuch an Hand des Vorkommens der Gundelfinger in anderen Urkunden erbringt keine sicheren Ergebnisse. Dagegen ist der Schreiber der Urkunde bekannt. Die von ihm verwendete Form des Kürzungszeichen rᷝdc ist einmalig. Genaue Beschreibung und Auswertung siehe bei Haacke, PBB. [Tübingen] 84(1962) S. 191ff. Vom gleichen, wahrscheinlich Überlinger Schreiber stammen die beiden Urkunden Corpus Nr. 102 (1267) und Corpus Nr. 164 (1272 Februar 24). In diese frühe Zeit ist auch die Urkunde Corpus Nr. 3577 zu setzen. Burkard von Ramsberg wird 1284 Mai 21 (Corpus Nr. 661) als tot erwähnt. --