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Ottmarsheim
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Urkunde 1299 Juni 13.(CAO, 1324-06-13)Hadmar [Corpus Nr. 3379] und Rapot von Falkenberg [Corpus Nr. 3380] schließen aus freien Stücken miteinander folgenden Erbvertrag: Falls einer von ihnen ohne Erben sterben sollte, so sollen der andere und seine Kinder dessen Besitz erben. -- Wien HHSA. [beide Urkunden].Urkunde 1299 Juni 13.(CAO, 1324-06-13)Hadmar [Corpus Nr. 3379] und Rapot von Falkenberg [Corpus Nr. 3380] schließen aus freien Stücken miteinander folgenden Erbvertrag: Falls einer von ihnen ohne Erben sterben sollte, so sollen der andere und seine Kinder dessen Besitz erben. -- Wien HHSA. [beide Urkunden].Urkunde 1299 Juni 14.(CAO, 1324-06-14)Graf Friedrich der Alte von Leiningen beurkundet, daß er mit Bischof Emich von Freising folgenden Freundschaftsvertrag geschlossen hat: Friedrich wird seine Tochter einem der Söhne des verstorbenen Wildgrafen Raub, eines Bruders von Emich, zur Frau geben. Innerhalb von einem Jahr nach vollzogenem Beilager wird er seinem Schwiegersohn entsprechend dem Landesrecht als Mitgift 1000 Mark üblicher Kölner geben. Zahlt er nicht, so soll er seinem Schwiegersohn im gleichen Zeitraum 100 Mark Kölnischer Pfennige jährlicher Gülte möglichst nahe bei dem Dorf rᷝflanheim [Flonheim, Kr. Alzey?] bereitstellen. Für die Einhaltung hat er 10 [Bd. 4 S. 495 Z. 24-28] namentlich genannte Bürgen gestellt, die bei einem schuldhaften Versäumnis Friedrichs im Auftrage Emichs oder von anderen Verwandten des Schwiegersohns zum Einlager in Rockenhausen [Pfalz] aufgefordert werden können, und zwar jeder mit einem Knecht und einem Pferd. Wenn Friedrich innerhalb der Laufzeit des Vertrages grundlos [von seinen Verpflichtungen] zurücktritt, dann können emich, der Schwiegersohn oder andere Verwandte von diesem die Bürgen wegen der 1000 Mark Kölner Pfennige zum Einlager auffordern, und diese müssen der Mahnung folgen. Stirbt einer der Bürgen, so soll Friedrich in Monatsfrist einen neuen stellen, widrigenfalls die anderen Bürgen so lange einlagern müssen. Die Bürgen geben über ihre Pflichten eine gesonderte Erklärung ab. -- Weitere Eheverträge des Leiningers vgl. Corpus Nr. 1000, 1638. --Urkunde 1299 Juni 15.(CAO, 1324-06-15)Kadolt von der Altenburg, Sohn Herrn Konrads von der Altenburg, stellt dem Abt und dem Konvent von Lilienfeld eine inhaltlich Corpus Nr. 3371 [Dietrich von Weißenburg] entsprechende Urkunde über die früheren und jetzigen Rechtsverhältnisse des Marktes zu Wilhelmsburg aus. Er ist darüber von seinem Vater und seinen Vettern, den Brüdern Rapot und Wulfing von der Altenburg, unterrichtet worden. Sachliche Abweichungen der Urkunde Corpus Nr. 3383 von Corpus Nr. 3371: Von Maut und Zoll sind in Nr. 3371 die am Burgstall zu Altenburg Ansässigen ausgenommen (Nr. 3383: Burgberg). Corpus Nr. 3371 betont, daß es sich dabei um Gewohnheit, nicht um Recht handelt; dieser Passus fehlt in Nr. 3383. --Urkunde 1299 Juni 15.(CAO, 1324-06-15)Konrad von Pfäffingen [OA. Herrenberg] beurkundet, daß er mit Zustimmung seiner Brüder Heinrich und Ludwig seine Wiese, die an dem Marktweg bei der Lehenwiese der Helblingin liegt, als freies Eigentum an Abt und Konvent von Kreuzlingen für 30 Schillinge Haller verkauft und das Geld erhalten hat. Die 3 Brüder werden dem Kloster dafür rᷝweren sein, daß sie die Wiese als Eigentum ausfertigen, wie es üblich ist. Dazu haben sie sich verpflichtet. --Urkunde 1299 Juni 13.(CAO, 1324-06-13)Konrad von Goldegg beurkundet, daß er von Propst Konrad und dem Konvent des Stiftes St. Zeno wegen eines Gutes in der Rauris [Pinzgau], genannt rᷝMoſen, mit der Behauptung angesprochen wurde, es gehöre zu ihrem Stift. Dies wollte Konrad nicht glauben, so daß sie ihm ihre [diesbezüglichen] Urkunden vorlegten, worauf er den Streit zur Entscheidung an Dompropst Friedrich von Salzburg und an Konrad von Kuchel übertrug. Diese entschieden so, daß er durch Gott und für das Seelenheil seiner Vorfahren auf das Gut verzichtet hat. Weder er noch seine Kinder oder Nachkommen sollen künftig Ansprüche auf das Gut erwerben. Es soll dem Stift ohne Streit gehören, und er hat es mit der Hand Erzbischof Konrads [IV.] von Salzburg dem Stift aufgegeben. --