Geographischer Ort Burg Landeck (Baden)
Burg Landeck (Baden)
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Urkunde 1299 Juni 11.(CAO, 1324-06-11)Konrad von Weiler, Bürger zu Neuenburg, und seine Ehefrau Berchte beurkunden, daß sie gemeinsam für ihr und ihrer Vorfahren Seelenheil Rebgüter im Umfang von 4 Mannwerk zu Auggen, oberhalb des Hofs der Herren von Münster, an dem Berg, genannt rᷝder Blienſche, den Johannitern zu Neuenburg gegeben und für einen alljährlich zu Martini zu entrichtenden [Rekognitions-] Zins von ½ Pfund Wachs [als Leibgedinge] zurückerhalten haben. Sie sollen das Gut zu ihren Lebzeiten ohne Einschränkung nutznießen. Nach ihrer beider Tode fällt es unverzüglich und ohne Einspruchsmöglichkeit den Johannitern zu. --Urkunde 1299 Juni 13.(CAO, 1324-06-13)Äbtissin Berchte und der Konvent des [Benediktinerinnen-]Klosters Ottmarsheim [Kr. Mülhausen, Elsaß] beurkunden, daß sie auf gemeinsamen Beschluß ihre Leibeigene Adelheid, Tochter des Sprengers, an Abt und Konvent von Petershausen bei Konstanz im gleichen Recht als Eigentum gegeben haben, wie diese bisher dem Frauenkloster gehörte. Sie verzichten auf alle geistlichen und weltlichen Rechtsmittel und auf alles, womit sie die Bestimmungen der Urkunde aufheben könnten. --Urkunde 1299 Juni 10.(CAO, 1324-06-10)Heinrich von Rappoltstein der Junge beurkundet, daß er auf seine 3 Mark Gülte auf dem Hof zu Langenbogen bei Kenzingen, die er von seiner Mutter [geerbt] hatte, in die Hand des Abtes Meinwart von Tennenbach verzichtet und sie diesem und seinem Kloster aufgegeben hat. Er verzichtet auf alles Recht und auf alle Ansprache, die er jetzt an dem Hof besitzt oder später erwerben könnte. Dies hat er auf die Bitte seines Onkels Heinrich [II., von Lahr] von Geroldseck getan, der ihm die Gülte an anderer Stelle ersetzen wird. Auch wenn der Geroldsecker dies unterläßt, soll das Kloster an seinem Recht und an [der Gültigkeit] der Verzichterklärung des Rappoltsteiners nicht beeinträchtigt werden. --