Geographischer Ort Riegel am Kaiserstuhl
Riegel am Kaiserstuhl
Lade...
GND-ID
2 Ergebnisse
An diesem Ort ausgestellte Urkunden:
Gerade angezeigt 1 - 2 von 2
Urkunde 1299 Februar 23.(CAO, 1324-02-23)Konrad, Meister des Katharinenspitals am Fuß der Brücke zu Regensburg, und der Konvent beurkunden, daß ihr rᷝliber frivnt Ott von Krondorf aus Liebe zu Gott und der hl. Katharina und für sein Seelenheil dem Spital für 12 Pfund Regensburger Pfennige einen Hof zu Kötschdorf als Eigentum gekauft hat, der alljährlich 9 Schillinge und 10 Pfennige Regensburger Pfennige einbringt, ferner für 9½ Pfund Regensburger Pfennige ein Gut zu Schwandorf, das alljährlich 2 Schaff Roggen einbringt, und ebendort 30 Pfennige ewiger Gülte. Dafür verpflichtet sich der Meister auf den Rat der Konventsbrüder mit dieser Urkunde dazu, alljährlich Ott zu seinen Lebzeiten aus dem Kasten des Spitals zu Michaelis 2 Schaff Roggen und zu Martini 10 Schillinge und 10 Pfennige Regensburger Pfennige zu geben. Dies soll ihm ohne Ausflüchte im Spital oder in seiner Stadtwohnung übergeben werden. Nach Otts Tod soll alljährlich an den 7 Freitagen in der Fastenzeit, beginnend mit der ersten Fastenzeit nach Otts Tod, jeder Sieche des Spitals einen Hering erhalten. Versäumen der gegenwärtige oder der künftige Spitalsmeister die Ausführung der Seelgerätstiftung, so müssen sie in dem betreffenden Jahr 2 Pfund Regensburger Pfennige an die Siechen zu St. Lazarus auf der Steingrub zahlen, außerdem aber die Stiftung durchführen. -- Vgl. Corpus Nr. 3186. --Urkunde 1299 Februar 24.(CAO, 1324-02-24)Heinrich Schluder und sein Sohn Konrad der Diener beurkunden, daß sie ihre Schwaige zu rᷝscheſwant für 72 Pfund Münchener Pfennige an das Kloster Voldöpp [Mariathal] verkauft und überantwortet haben. Sie werden für die Schwaige als Eigentum dem Kloster entsprechend dem Landesrecht bei jeder Ansprache, außer im Fall von Gewalt, 10 Jahre und länger rᷝgewer sein und haben dafür 3 [Bd. 4 S. 404 Z. 43-44] namentlich genannte Münchener Bürger als Bürgen gestellt. Stirbt einer von diesen in der Schutzfrist, so kann das Kloster innerhalb von 4 Wochen einen beliebigen Bürgen zum Einlager in München auffordern, der nicht eher frei kommen soll, bis von den Ausstellern ein ebensoguter neuer Bürge gestellt ist. --