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Grosswangen

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    Urkunde
    1299.
    (CAO, 1324-01-01)
    Prior Kuno des im Basler Bistum gelegenen Cluniazenserklosters Altkirch beurkundet, daß Ulrich der Brotbecke, Bürger zu Altkirch, und seine Ehefrau Hedwig ihr Wohnhaus in Altkirch, das sie vom Kloster gegen einen jährlichen Zins von 14 Pfennigen geliehen erhalten haben, dem Kloster aufgaben, damit es unter den gleichen Bedingungen an Bruder Heinrich den Jungen, Laienbruder des Klarissenklosters in Klein-Basel im Konstanzer Bistum, geliehen werde, was nach Recht und Gewohnheit des Klosters und der Stadt Altkirch geschehen ist. Danach lieh Bruder Heinrich das Haus wieder dem Ehepaar bis an ihr Lebensende. Nach beider Tode soll es um des Seelenheils der Eheleute willen den Klarissen zufallen und verbleiben. --
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    1299.
    (CAO, 1324-01-01)
    Priorin und Konvent von Dießenhofen entlassen die beiden Töchter Gute und Adelheid ihres Eigenmannes Konrads des Kellers von Dätwil auf deren inständige Bitten aus [der Eigenschaft] des Klosters, damit sie sich zu Eigen geben können, wo es ihnen am besten erscheint. --
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    1299.
    (CAO, 1324-01-01)
    Freiherr Konrad von Tengen beurkundet, daß er die halbe Hufe zu Basadingen, die Johannes der Löwe und sein Bruder Egbrecht, Bürger von Schaffhausen, von ihnen zu Lehen hatten, von diesen aufgenommen und als Eigen dem Kloster Dießenhofen gegeben hat. -- Frauenfeld, Thurg. SA. (St. Katharinental Nr. 142). -- Druck: ThUB. 3, 966 Nr. 963.
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    1299.
    (CAO, 1324-01-01)
    Die Priorin von Dießenhofen beurkundet, daß ihnen [dem Kloster] R[udolf] im Bach und sein Bruder Marquard Hösli durch Gott und für ihr Seelenheil 43 Mark Silber geschenkt haben. Davon soll man künftig die Jahrzeit der Stifter begehen. Zu jeder Jahrzeit gehören 10 Scheffel Kerne. An den Tagen, auf die die Jahrzeit der beiden fallen, soll man eine Messe lesen und dem Konvent eine Mahlzeit mit Fischen und Wein ausrichten. --
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    Urkunde
    1299.
    (CAO, 1324-01-01)
    Komtur Dornbrecht und die Brüder des Johanniterhauses Hohenrain beurkunden, daß sie dem Freiherrn Diethelm von Wolhusen, seiner Ehefrau Elsbet und ihren Kindern Walther und Marquard auf ihre Bitte hin das Rückkaufsrecht an 2 Gütern von nächsten Ostern an 2 Jahre lang für den gleichen Preis von 77 Pfund und 10 Schillingen gemeiner Pfennige Zürcher eingeräumt haben, für den die Johanniter die Güter von Diethelm gekauft hatten. Bei den Gütern handelt es sich um das Eigen im Kirchspiel Wangen, genannt das Gut von rᷝRide, und um eine Schuposse, die Ulrich von rᷝsnêggenburg besaß. Beide Güter werden von Ulrich rᷝze der Burg bewirtschaftet und erbringen jährlich an Zinsen je 8 Malter Hafer und Dinkel Luzerner Maßes und 14 Schillinge gemeiner Pfennige. Erfolgt der Rückkauf in der ersten Jahreshälfte, so fallen Diethelm auch die Zinsen des Jahres zu; im andern Falle verbleiben die Zinsen den Johannitern. -- Ergänzung der unlesbaren Stelle Bd. 4 S. 360 Z. 16: rᷝlv́prieſter von Remerswile, her Wandellarius (die Namen nach dem Quellenwerk, das auf die Zeugenliste anderer Urkunden zurückgreift). --
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    1299.
    (CAO, 1324-01-01)
    Schultheiß, Rat und Bürgergemeinde von Dießenhofen beurkunden, daß sie dem bei der Stadt liegenden Frauenkloster St. Katharinental als Eigentum aus ihrem Gemeindebesitz rᷝ(gemainen merchs) 2 Wege für 4 Mark Silber verkauft haben, deren Erhalt sie bestätigen. Der eine Weg führt von der Landstraße des Königs in das Kloster, der andere Weg liegt oberhalb des Klosters und führt zwischen den Besitzungen der Gemeinde und des Klosters von der genannten Straße zum Rhein. Die Bürger werden im Notfalle den Klosterfrauen für die Wege vor geistlichem und weltlichem Gericht rᷝwere sein. --