Geographischer Ort
Gloggnitz

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    Urkunde
    1298 November 1.
    (CAO, 1323-11-01)
    Otte von Frauenstein und seine Ehefrau Bercht beurkunden, daß sie gemeinsam und mit Zustimmung ihres Sohnes Nikolaus ihr freies Eigentum auf 2 Hofstätten zu Gloggnitz jenseits der Brücke und auf einer [Hofstatt] in dem Pregarten, die die rᷝChvnlinn besitzt, da es sich um einen in der Erbauseinandersetzung mit seinem Bruder und den übrigen Erbberechtigten rᷝ(getailn) geteilten Besitz handelt, an Abt Marquardt und das Kloster von Formbach aufgegeben haben. --