Geographischer Ort Kloster Mödingen
Kloster Mödingen
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Urkunde 1298 Juni 15.(CAO, 1323-06-15)Konrad von Schifferstadt, Komtur des Deutschordenshauses Altshausen, und die Deutschordensbrüder beurkunden, daß Heinrich der Brucher von ihnen das Gut zu Mieterkingen, auf dem Heinrich rᷝBuͦze saß, für 8½ Mark Silber als Leibgedinge für 5 Personen gekauft hat, [und zwar] für sich selbst und seine 4 Kinder Albrecht, Benz, Kunz und Ulrich. Diese sollen zu ihren Lebzeiten, einer nach dem anderen, das Gut besitzen. Nach dem Tod der 5 Personen ist der Besitz dem Deutschordenshaus frei. -- Vgl. Corpus Nr. 3010. --Urkunde 1298 Juni 1.(CAO, 1323-06-01)Die Grafen Ulrich und Friedrich von Heunburg beurkunden, daß sie mit Herrn Konrad von Aufenstein und seiner Ehefrau Alyze die Kinder des Herrn [!] Walther von Gutenstein, Eigenmannes der Heunburger, und von dessen Ehefrau Hedwig, Leibeigenen des Aufensteiners, geteilt haben. Jede der Parteien erhält je 5 [Bd. 4 S. 268 Z. 13- 16] namentlich genannte Personen. Sie haben gegenseitig auf ihre Eigentumsrechte an diesen für sich und ihre Erben verzichtet. Beide Parteien haben sich verpflichtet, künftige Kinder Walthers und Hedwigs in gleicher Weise zu teilen. --Urkunde 1298 Juni 15.(CAO, 1323-06-15)Gegenurkunde zu Corpus Nr. 3009, ausgestellt von Heinrich dem Brucher, sachlich mit Corpus Nr. 3009 übereinstimmend. Corpus Nr. 3009 wird vom Deutschordenshaus, Corpus Nr. 3010 auf Bitte von Komtur, Deutschordenshaus, Heinrich dem Brucher und seinen Kindern von Äbtissin Adelheid von Buchau besiegelt. In der Zeugenliste fehlen die in Corpus Nr. 3009 genannten Deutschordensbrüder. --Urkunde 1298 Juni 15.(CAO, 1323-06-15)Greiffe von Wien, Sohn des verstorbenen Herrn Otte an dem Markt, und seine Ehefrau Berchta, Tochter des verstorbenen Herrn Gotze von Krems, beurkunden, daß sie [früher] einen [Bd. 4 S. 270 Z. 2] der Lage nach beschriebenen Weingarten, der das rᷝgerevd heißt, Erbe von ihren Vorfahren, statt 200 Pfund Wiener Pfennige ihrem Sohn Gotze gegeben hatten, der ihn seiner Ehefrau Berchta statt 200 Pfund Wiener Pfennige als Morgengabe überließ. Diesen Weingarten haben jetzt beide Ehepaare mit allen bisherigen Rechten an Abt Otte und den Konvent des Klosters Hohenfurt für 170 Pfund Wiener Pfennige verkauft. Sie quittieren den Empfang des Geldes und haben dem Kloster den Weingarten mit allen ihren überkommenen Rechten vor dem zuständigen Bergmeister aufgegeben und auf ihre bisherigen Rechte verzichtet. Die beiden Ehepaare versprechen, nach dem Landesrecht und dem Stadtrecht von Wien dem Kloster bei jeder Ansprache rᷝrehter ſcherm und rᷝrehter gewer für den Weingarten zu sein. Auf ihre Bitte siegelt neben ihnen Propst Hadmar von Klosterneuburg als Lehensherr rᷝ(oberiſter ſtifter und ſtorer) des Weingartens. --Urkunde 1298 Juni 5.(CAO, 1323-06-05)Irmgard, Witwe Bertolds des Bolan, beurkundet, daß sie von Heinrich von Kutzenhausen, Zechmeister [Verwalter des kirchlichen Vermögens, vgl. DWb. 15, 423, 3a] am Dom, und von anderen rᷝphlegœrn, die mit ihm die Zeche verwalten, aus einem Garten, der früher Heinrich dem Gemunder, später Heinrich dem Portner gehörte, und von letzterem in die Zeche eingekauft wurde, ½ Pfund Augsburger Pfennige Gülte für 10 Pfund neuer Augsburger Pfennige gekauft und das halbe Pfund Gülte für ein ewiges Licht vor dem Altar des Leutpriesters vor dem Kreuz im Münster gestiftet hat. Wenn das halbe Pfund Gülte aus dem Garten nicht alljährlich ausgerichtet werden kann, so soll es ohne Rücksicht auf die Gründe von anderem der Zeche gehörenden Gut gegeben werden, damit das Licht immer ausgestattet sei. Es ist als Seelgerätsstiftung für sie selbst, ihren Ehemann und alle ihre Vorfahren und Nachkommen bestimmt. --