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Urkunde 1297 Dezember 9.(CAO, 1322-12-09)Es wird beurkundet, daß zwischen Bischof Landolf von Brixen einerseits und Peter dem Trautsun anderseits Streitigkeiten bestanden. Die Herzöge Otto, Ludwig und Heinrich von Kärnten, Grafen zu Tirol, sandten hierzu auf den Ratschlag ihres Rates Herrn Heinrich von Aufenstein und ihren Ratgeber Auto von Matrei, die es übernommen haben, die Zwistigkeiten gütlich zu schlichten. Der Bischof mit Rat und Zustimmung von Kapitel und Dienstmannen und Peter Trautsun verpflichteten sich, den Schiedsspruch einzuhalten. Mit Zustimmung beider Parteien wurde folgender Spruch gefällt: Eine Reihe von [Bd. 4 S. 182 Z. 42 bis S. 183 Z. 14] mit ihren Einkünften aufgezählte Lehen und Besitzungen waren Herrn Jakob Trautsun, Peters Vater, von dem Vorgänger des jetzigen Bischofs mit Zustimmung und Siegel des Kapitels für 91 Mark Pfennige versetzt. Auf 21 Mark hat Peter Trautsun verzichtet; die übrigen 70 Mark sollen Bischof und Kapitel ihm zahlen. Für die 70 Mark hat der Bischof mit Rat und Zustimmung des Kapitels und der Dienstmannen die obengenannten Güter, die 10 Mark Gülte einbringen, als Zinslehen an Peter und seine Erben verliehen. Was über diese Summe hinausgeht, gehört frei dem Bischof und dem Kapitel. Peter ist berechtigt, [Bewirtschafter] auf den Gütern ein- und abzusetzen. Als Zins hat er alljährlich zu Allerheiligen von den Gütern 30 Pfund Veroneser an den Bischof und dessen Nachfolger zu entrichten. Wenn Bischof Landolf, seine Nachfolger oder das Kapitel die 70 Mark an Peter oder dessen Erben zurückzahlen, so sollen die Güter ohne Streit an das Hochstift zurückgegeben werden. Wird nur die halbe Summe aufgebracht, so sollen Peter oder seine Erben das halbe Gut zurückgeben und von der anderen Hälfte [nur] 15 Pfund zinsen, bis der ganze Betrag gezahlt wird und dann das ganze Gut an das Stift zurückfällt. Der Bischof läßt gegen Peter und dessen Vorfahren seine Ansprüche auf die Erträge fallen, die sie aus dem verpfändeten Besitz gezogen haben, und sagt Peter und alle seine Erben von allen Ansprüchen frei, die er [der Bischof] oder seine Nachfolger wegen der Verpfändung gegen Peter oder dessen Erben erheben könnten. -- Vgl. Corpus Nr. 2855. --Urkunde 1297 Dezember 13.(CAO, 1322-12-13)Bertold Krapf bekundet, nach seinem Tode dem Kloster Irsee um seines und seiner Vorfahren Seelenheils willen aus seinem Hofe Ringoltsried einen Burgscheffel Roggen, einen Hafer und 3 Schillinge Augsburger schuldig zu sein, weil ihm Abt und Konvent von Irsee eine halbe Hufe zu Oberndorf zu verkaufen erlaubten, die zu seinem Leibgedinge bestimmt war. Wenn er oder seine Erben den Hof zu Ringoltsried verkaufen oder versetzen müßten, so daß die genannte Gülte weder ausgefertigt noch übergeben werden kann, so sind er und seine Erben verpflichtet, 5 Pfund der in der Stadt [Kauf-] Beuren geltenden Augsburger Pfennige von dem Gut sogleich zu entrichten, für das der Hof verkauft oder versetzt wird. Dafür soll ihn das Kloster Irsee bei seinem Tode einholen und nach der klösterlichen Ordnung rᷝ(ere) begraben, wenn er im Lande in einem Umkreis von 6-8 Meilen stirbt. --Urkunde 1297 Dezember 9.(CAO, 1322-12-09)Es wird beurkundet, daß Streitigkeiten zwischen Bischof Landolf von Brixen einerseits und Jakob Trautsun anderseits wegen Verpfändungen rᷝ(satzunge) bestanden, die dieser vom Gotteshaus hatte. Mit Rat und Zustimmung der Chorherren und der bischöflichen Dienstmannen kam folgender Vergleich zustande: 1) Jakob gibt 2 der Lage nach mit ihren Bewirtschaftern [Bd. 4 S. 182 Z. 15-17] genannte Höfe auf, die ihm für 10 Mark Pfennige versetzt waren. 2) Der Bischof leiht Jakob und seinen Erben mit Rat und Zustimmung von Kapitel und Dienstmannen den Hof zu Kemat, auf dem Rudolfs Kinder sitzen, als rechtmäßiges Zinslehen für einen alljährlich zu Allerheiligen zu entrichtenden Zins von 7 Pfund Veronesern. 3) Der Bischof erläßt Jakob und seinen Vorfahren alles das, was sie aus dem verpfändeten Besitz an Erträgen gezogen haben, und sagt ihn und seine Nachkommen von aller Ansprache frei. Der Bischof und dessen Nachfolger dürfen Jakob und die Seinen niemals mehr darum ansprechen. -- Vgl. Corpus Nr. 2856. --Urkunde 1297 Dezember 7.(CAO, 1322-12-07)Otto von Montpreis gibt Frau Geute [Judith], Tochter Ulrichs des Kropfs, Ehefrau Winthers vom Burgstall, an das Hochstift Freising. Er verzichtet für sich und alle seine Erben auf alle Eigentumsrechte, die er oder seine Erben an Geute oder deren Erben (falls sie noch welche bekommt) haben oder haben sollten. --