Geographischer Ort
Kloster Wessobrunn

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    Urkunde
    1297 November 17.
    (CAO, 1322-11-17)
    Hertnid von Wildon, Marschall zu Steier[mark], beurkundet, daß er eine Hufe zu Obdach bei Herrn Hermanns Hof, die 100 Pfennige und 1½ Vierling Weizen Judenburger Maßes einbringt, als rechtmäßiges Lehen an Herrn Konrad von Perchau und dessen Erben verliehen hat. Die Hufe, die die Phoelinger und Fritz von Tennberg gehabt haben, ist so entfernt in seine Hand gelangt, daß er [vor der Verleihung] über das Freiwerden des Lehens Erkundigungen eingezogen hat, die ihm gerichtlich bestätigt wurden. --
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    Urkunde
    1297 November 11.
    (CAO, 1322-11-11)
    Konrad, Sohn Hugs, von Katzenstein, Kirchherr zu Dattenhausen, beurkundet, daß er wohlüberlegt und mit dem Rat seiner Verwandten rᷝ(frivnde) den Hof zu Weilermerkingen, den Konrad der Rote bewirtschaftet, nach seinem Tode für sein Seelenheil und das seiner Eltern, Geschwister, Vorfahren und Nachkommen dem Kloster Zimmern gestiftet hat. Dieser [Hof] soll alljährlich 7½ Malter Roggen, 7½ Malter Hafer, 14 Schillinge Haller, 2 Schillinge als rᷝwiſat [Abgabe] und 4 Hühner entrichten. Mit dieser Gülte soll man in jedem Jahr rᷝbiz an den Jvngſten tac zu vier Terminen, und zwar jeweils an dem Tage nach den vier Frauentagen [d. s. 2. Februar, 25. März, 15. August und 8. September], einen Eimer Wein kaufen und ihn den Klosterfrauen an diesen Tagen reichen, damit sie seiner und seiner Verwandten Seele getreulich gedenken. Zu seinen Lebzeiten soll Konrad das Nutzrecht an dem Hof besitzen. Äbtissin und Konvent sollen mit ihm gemeinsam den Hof rᷝſchirmen, so gut sie vermögen. Hält der Konvent [von Zimmern] sich nicht an diese Bestimmungen, so soll das Gut mit der gleichen Auflage an das Kloster Kaisheim fallen. --
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    Urkunde
    1297 November 11.
    (CAO, 1322-11-11)
    Konrad der Kastner zu Friedberg beurkundet, daß seine verstorbene Ehefrau Irmgard um ihres Seelenheils willen dem Kloster Wessobrunn für die Beerdigung ein Rind vermacht hat. Diese Stiftung darf nicht erlöschen, und es sollen davon als Zins alljährlich 5 Vierdung Wachs entrichtet werden. Der Aussteller überläßt das Rind Konrad dem Fleischheckel dem Alten von Friedberg und dessen Erben mit der Auflage, daß die Stiftung in seinen Händen nicht erlöschen darf und die Wachsabgabe entrichtet wird. Wenn Konrad oder seine Erben in Not geraten, so daß sie das Rind nicht mehr erhalten können oder wollen, so müssen sie dem Kloster dafür 12 Schillinge kurzer Augsburger Pfennige zahlen oder ein Rind stellen, das vom Kloster dafür akzeptiert wird. Der Zins ist zu Martini zu entrichten. Bei Zinsversäumnis kann das Kloster das Rind einziehen und jemand anderem übergeben. -- München HpSA. (früher: Gericht Friedberg Fasc. 36 [Kloster Wessobrunn'sche Güter Fasc. 1], jetzt: Kl. Wessobrunn Nr. 45).
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    Urkunde
    1297 November 16.
    (CAO, 1322-11-16)
    Matz vom Stadl beurkundet, daß er aus einer Notlage mit Zustimmung seiner Mutter Kunigund, seiner Schwestern Gertrud und Geisel und aller seiner Erben aus seinem Eigen ½ Mark Gülten rᷝan dem Mœur, wo Bertold der rᷝvngelich sitzt, mit allem ihm überkommenen Recht an Abt Heinrich und den Konvent von Rein für 3 Mark Silbers weniger einen Vierdung verkauft hat. Matz soll für die halbe Mark Gülten entsprechend dem Landesrecht im Falle einer Ansprache vor allen Gerichten eintreten und sie rᷝſchermen. --