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Schönau im Schwarzwald

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    Chvnrat der brieſter; Levpolt an dem Chienmarchet an froͮn Geiſeln; her Helnweich der brieſter der pharrer von Weymarſvelde - 1297 Februar 1.
    (CAO, 1322-02-01) Chvnrat der brieſter; Levpolt an dem Chienmarchet
    Konrad der Priester, zur Zeit Meister des Bürgerspitals in Wien, und Leupold an dem Kienmarkt, Sohn des verstorbenen Herbort von St. Pölten, rᷝverweſer des Spitals, beurkunden, daß Helmwig der Priester, Pfarrer von rᷝWeymarſvelde, 3 Pfund Gülten auf einem Weingarten innerhalb der Wien hinter dem Bürgerspital von Frau Geisel, Tochter Herrn Trautmanns vor dem Kärtner Burgtor, gekauft hat. Dazu haben alle ihre Kinder ihre Zustimmung gegeben, außer ihrem Sohn Otto, der zur Zeit nicht im Lande war. Gegen Ansprüche Ottos haben Geisel und ihre Kinder rᷝrehten ſcherm versprochen, da sie wegen rᷝrehter ehafter not den Verkauf der Gülten nicht aufschieben rᷝ(verſparn) konnte. Helmwig hingegen hat Geisel und ihren Kindern das Recht auf Auslösung der Gülten zum gleichen Wert zugesichert, das eine Pfund Gülten für 8 Pfund, die anderen beiden für 18 Pfund. Von den Gülten ist je 1 Pfund zu Weihnachten, zum Georgentag und zu Michaelis zu zahlen. -- Von gleicher Hand wie Corpus Nr. 2609. --
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    Johannes der hêrre von Lichtenberg an Biſchof Cvnrat von ſtrazburg - 1297 Januar 28.
    (CAO, 1322-01-28) Johannes der hêrre von Lichtenberg
    Johannes von Lichtenberg beurkundet: Wenn ihm, seinen Erben oder Nachkommen Bischof Konrad [III.] von Straßburg oder dessen Nachfolger als Rückzahlung einer Schuld 200 Mark lötigen Silbers Straßburger Gewichtes geben, dann sind dem Bischof die 20 Fuder Weingülten mit allen Rechten sofort frei, die Johannes als Sicherheit dafür auf dem Rebacker rᷝ(Bette) zu Molsheim innehat. Nach Begleichung der Schuld haben Johannes oder seine Erben keinerlei Rechte mehr an diesem Rebacker. --
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    adolf von Gotteſ genaden Roͤmiſch kvnig an Boͤmvnt der Erzebiſchof von Triere - 1297 Februar 4.
    (CAO, 1322-02-04) adolf von Gotteſ genaden Roͤmiſch kvnig
    König Adolf [von Nassau] beurkundet: Als er Gericht hielt, erschien vor ihm Erzbischof Boemund von Trier und verlangte eine gerichtliche Entscheidung, ob einem verurteilten Mann rᷝ(verzalt man, [vgl. Grimm RA. 2, 523 f.]), der vor Gericht klagen wollte, Recht gesprochen werden solle oder nicht. Darauf wurde einstimmig die Rechtsauskunft erteilt, daß keinem rᷝverzalten man Recht gesprochen werden dürfte. Wohl aber sollte jemandem, der gegen den rᷝverzalten man Klage führen will, die Möglichkeit zu einem gerichtlichen Verfahren gegeben werden. -- Von gleicher Hand wie Corpus Nr. 1700, 1924. --
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    wichart von arnſtain an abt vlreich; samnung - 1297 Januar 28.
    (CAO, 1322-01-28) wichart von arnſtain
    Weichard von Arnstein beurkundet, daß er an Abt Ulrich und den Konvent von Heiligenkreuz seine Mühle unterhalb seines Hauses, die rᷝMitter Mul heißt, für 5 Pfennige versetzt hat, die er am Tage der Bestattung seines Vaters [Hadmars von Arnstein] schuldig geworden ist, 2 Pfund in bar, die er vom Kloster erhielt, und 3 Pfund für die [Bestattungs?-] Unkosten. Abt und Konvent sollen die Mühle mit Leistung und Ertrag solange nutzen, bis die 5 Pfund abgegolten sind. --
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    Chvnrates; Hainrich der eyſner; Nyclavſ an bvrger spital ze wienne - 1297 Januar 29.
    (CAO, 1322-01-29) Chvnrates; Hainrich der eyſner; Nyclavſ
    Heinrich der Eisner auf der Hochstraße, der Blinde rᷝ(liehtloſ), beurkundet, daß er durch Gott und um seines Seelenheils willen mit Zustimmung seiner Brüder Konrad und Nikolaus und anderer Verwandter 4 Pfund [Bd. 4 S. 34 Z. 8- 11] genauer bezeichneter Gülten nach seinem Tode dem Bürgerspital in Wien vermacht hat. Diese Stiftung wurde vor dem Rat in Wien getätigt. Die Leitung rᷝ(maiſterſchaft) des Spitals soll die 4 Pfund nach seinem Tode übernehmen. Sie sind jährlich zu 3 Terminen auszuzahlen, Weihnachten, Georgentag und Michaelis. -- Von gleicher Hand wie Corpus Nr. 2611. --
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    abt Cvͦnrat; Convent des Cloͤſters von dem heiligin Crvce ze werde an herren Cvͦnrat dem alten vetern - 1297 Februar 2.
    (CAO, 1322-02-02) abt Cvͦnrat; Convent des Cloͤſters von dem heiligin Crvce ze werde
    Abt Konrad und der Konvent des Klosters vom Heiligenkreuz in Donauwörth beurkunden, daß der verstorbene Abt Heinrich mit Zustimmung des Konventes eine Hofstatt in Donauwörth, genannt rᷝdes Engelſ Hofſtat, an Herrn Konrad den alten Veter [Bürger von Donauwörth, vgl. Corpus Nr. 2056] zu 5 Leibgedingen in der von ihm gegenwärtig besessenen Ausdehnung für 12 Pfund Haller verkauft hatte. Diese Hofstatt haben sie Konrad nun von neuem, diesmal als Zinslehen, für 30 Pfund Haller verkauft. Er und seine Erben haben dafür alljährlich als Zins zum Weihnachts-, Oster- und Pfingsttage Wein zu liefern, und zwar für den Abt 1 Viertel, für jeden Mönch, der Priester oder Diakon ist, 1 Maß, für jeden rᷝschvͤler [jungen Geistlichen], der Mönch ist, und für jeden Laienbruder ½ Maß des besten Neckarweins, der in Donauwörth öffentlich feilgeboten wird. --
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    Johes von alſwilr von phaffenh; Mehtilt; Rvͤzhin Bezilin an Joheſ von alſwilr; Mehtilde; Rvͤzhin Bezilin · von Rufach - 1297 Januar 22.
    (CAO, 1322-01-22) Johes von alſwilr von phaffenh; Mehtilt; Rvͤzhin Bezilin
    Johannes von Orschweiler aus Pfaffenheim und seine Ehefrau Mechthild beurkunden, daß sie Herrn Rütschi Bezelin von Rufach 10 Schatz Reben rᷝame Helphade, wie sie durch Furchen abgegrenzt sind, für 16 Pfund als Eigentum verkauft und das Geld erhalten haben. Rütschi Bezelin seinerseits bekundet, daß er die Reben gegen einen alljährlich zu Martini fälligen Zins von 2 Pfund Pfennigen wieder an Johannes, dessen Ehefrau Mechthild und dessen Erben verliehen hat. Läuft ein Zins auf den anderen auf rᷝ(wie ein zinſ den andren begrife), so ist der Besitz Rütschi frei, ebenso wenn das Gut nicht ordentlich in Stand gehalten wird. --
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    hainreich von chalhæim an hern chvͦnrat von wartten velſ - 1297 Februar 2.
    (CAO, 1322-02-02) hainreich von chalhæim
    Heinrich von Kalheim beurkundet, daß er seinem Vetter Konrad von Wartenfels seinen Anteil an der Vogtei über die Nonnbergischen Leute und Güter und 4 [Bd. 4 S. 37 Z. 21-24] mit ihren Besitzern näher bezeichnete Mannlehen für 3 Pfund Pfennige von Pfingsten 1297 an ein Jahr lang überlassen hat. Zahlt er ihm dann die Pfennige zurück, so sind die 4 Güter ledig, auch die Vogtei, außer seinen sonstigen Ansprüchen an sie [die Vogtei]. Auslösen darf Heinrich nur mit seinem Eigengut und für sich selbst. Er soll [diese Abmachung] unverzüglich mit seinem Eid rechtskräftig machen. Werden die Pfennige innerhalb eines Monats um Pfingsten umgeprägt rᷝ(verſlagen), so schiebt sich der Zahlungstermin um einen Monat hinaus. -- Andere Pfandgeschäfte Corpus Nr. 740, 1080. --
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    graue Goͤtfrit von Tv̓ingen an B ~chart; Cvͦnrat von lv̓ſtenowe; wirtinnvn · · von Erenvelſ u.A. - 1297 Januar 28.
    (CAO, 1322-01-28) graue Goͤtfrit von Tv̓ingen
    Graf Gottfried von Tübingen beurkundet, daß Burkard und Konrad von Lustnau sich gegenseitig zu Erben für allen ihren Besitz, Eigen und Lehen, eingesetzt und beide ihren Besitz vor ihm für einen jährlichen [Rekognitions-]Zins von 1 Schilling Tübinger aufgegeben haben, den jeder dem anderen zu Lebzeiten zahlen soll. Zu Lebzeiten dürfen sie, gesund oder krank, ohne Einspruchsrecht des anderen Seelgerät- und Almosenstiftungen sowie in angemessenem Rahmen Zuwendungen an Freunde [Verwandte?] machen. Will jedoch einer den anderen darin behindern, so sollen 4 ihrer rᷝfrivnde [Bd. 4 S. 33 Z. 6-7 genannt], die von beiden dazu bestellt sind, die Sache untersuchen und Verstöße gegen die Urkunde abwehren. Konrad hat vor Abfassung dieses Testamentes rᷝ(beſetzvnge) seiner Ehefrau von Ehrenfels jährlich 3 Ohm Weins aus seinem Weingarten, rᷝzweier manne mad an der Wiese in Sulz und Lehen in rᷝGramphen als Leibgedinge ausgesetzt, wenn sie ihn überlebt. Burkard hingegen hat seiner Ehefrau von Rieth als Morgengabe 10 Mark Silbers auf seinem Weingarten und seinen Wiesen [näher bezeichnet Bd. 4 S. 33 Z. 13-15] ausgesetzt, falls sie ihn überlebt. Konrads und Burkards Erben sollen berechtigt sein, von den Frauen die genannten Güter auszulösen. --
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    Wuͤlfinch von Gerlas an Abbt Heinrich von Choͤtweig - 1297 Februar 3.
    (CAO, 1322-02-03) Wuͤlfinch von Gerlas
    Wulfing von Gerlas beurkundet, daß Abt Heinrich von Göttweig von ihm die Zehnten ausgelöst hat, die er von dem Kloster an [Bd. 4 S. 37 Z. 39-41] näher genannten Orten, darunter in Bruck [an der Leitha] und Deutsch-Altenburg, und an anderen Stellen jahrelang gehabt hat. Ferner hat der Abt ein Leibgeding ausgelöst, das Wulfing an den Zehnten in Scharndorf besaß. Er hat für diese Auslösung 150 Pfund Pfennige bereits erhalten und versichert, daß weder er noch einer seiner Erben Rechte an dem genannten Zehnten besäßen. Später etwa vorgebrachte Urkunden in dieser Sache haben keine Rechtskraft, da alle seine Rechte an den genannten Zehnten abgelöst sind. --