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Kloster Heilsbronn
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Urkunde Liebhart von alten Mvͤldorf an goteſhaus zeRaitenhaslach - 1295 Juni 8.(CAO, 1320-06-08) Liebhart von alten MvͤldorfLiebhart von Alten-Mühldorf beurkundet, daß ihm Abt Konrad und der Konvent von Raitenhaslach die Nutznießung ihres Hofes Bergheim bis zu seiem Tode eingeräumt haben. Mit dem Tag seines Todes fällt der Hof samt allen Erträgen, die an diesem Tage darauf sind, ohne Einspruchsmöglichkeit seiner Ehefrau Gertrud und seiner Erben an das Kloster Raitenhaslach zurück. -- Vgl. Corpus Nr. 761, 762, 2190, 2191. --Urkunde Cvnrat von Rechperch an Abbet vn̄ der Conuent von Bebenhuſen - 1295 Juni 6.(CAO, 1320-06-06) Cvnrat von RechperchKonrad von Rechberg unterrichtet den Edlen von Bickenbach, Hofrichter König Adolfs, über die ihm durch den Grafen Gerhard von Dietz im Auftrage des kgl. Hofgerichtes übertragenen Ermittlungen, ob Abt und Konvent von Bebenhausen die 3 Teile des Gerichtes Plieningen von alters her als Eigentum oder Herr Ulrich von Neidlingen sie als alten Lehnsbesitz besessen haben. Die eidlich bekräftigten Nachforschungen ergaben, daß das genannte Gericht Lehen der Herrschaft Burgau ist. Darüber hinaus konnte er nur erfahren, daß Abt und Konvent von Bebenhausen die 3 Anteile von dem Grafen Götz von Beblingen und später auch von [Wernher] von Neuhausen kauften. Damals bemächtigte sich dann Herr Ulrich von Neidlingen des Gerichtes und nahm die Einkünfte daraus. Die Herren von Bebenhausen verboten daraufhin den Richtern, auf das Gericht zu gehen, klagten gegen das ihnen durch Ulrich zugefügte Unrecht und erhoben Anspruch auf das Gericht. Ulrich jedoch fuhr fort, die Einkünfte einzuziehen, bis König Adolf den Bürgern von Eßlingen anbefahl, die Herren von Bebenhausen zu schützen. Sie zogen daraufhin mit den Bebenhausern nach Plieningen und besetzten dort das Gericht. Die Herren von Bebenhausen behaupten, das Gericht von der Herrschaft Burgau, deren Lehen es ist, als Eigentum, Herr Ulrich von Neidlingen dagegen, es als Lehen der Herrschaft Burgau erhalten zu haben. Beide Parteien versichern, darüber rᷝgvͦte brieue zu besitzen. -- Vgl. Corpus Nr. 1446, 1509 (Rechte des Klosters Bebenhausen) und 2239. --Urkunde Otte der Heusler von wildenſtain an ſeinē gotshaus; Apt Chunrat von Melch - Nach 1295 Juni 15 bis 1306 vor August 20.(CAO, 1320-06-16) Otte der Heusler von wildenſtainOtto der Häusler von Wildenstein beurkundet, daß er anläßlich seiner Romfahrt um seines Seelenheils willen mit dem Einverständnis seines Bruders, Herrn Marquardts, dem Abt Konrad von Melk und seinem Kloster 1 Pfund Gülten ihres Eigentums unter folgender Bedingung gestiftet hat: Sollte Otto von Rom nicht zurückkehrcn, so soll sein Bruder, Herr Marquardt, 6 Wochen nach Eintreffen der [zurückkehrenden] Pilger dem Abt 1 Pfund Gülten überantworten. Marquardt und dessen Sohn sollen unentgeltlich für diese Gülten Vogt sein. Sie sollen daraus nur 2 Hühner jährlich erhalten zum Zeichen, daß der Besitz von ihm und seinen Vorfahren an das Kloster gegeben worden ist. -- Zur Datierung: Die Urkunde wird in die Abtzeit Konrads IV. Häusler (1295-1306) fallen. Die Begründung Ignaz Keiblingers (I. F. Keiblinger, Gesch. d. Benedictiner-Stiftes Melk, Bd. 1, Wien 1851), Konrad IV. sei auch ein Häusler gewesen, ist allein nicht stichhaltig. Doch kann kein anderer Abt als Konrad IV. in dieser Urkunde gemeint sein. Konrad III. war von 1218-1224 Abt; bis ins 19. Jahrhundert regierte in Melk kein Abt mehr mit dem Namen Konrad. --Urkunde fridereich der Reiſacher an ſam- mvnge / ze Seccow; probſt werianten - 1295 Juni 3.(CAO, 1320-06-03) fridereich der ReiſacherFriedrich der Reisacher beurkundet, daß er seine [Bd. 3 S. 352 Z. 35] näher bezeichnete Sennerei rᷝ(ſwaige), die alljährlich 250 größere Käse abwirft, für 12½ Mark an Propst Weriant und sein Kloster in Seckau verkauft hat. Er, seine Ehefrau und seine Kinder haben auf alle Besitzrechte verzichtet. Er bindet sich, seine Kinder und Kindeskinder, für alle Ansprüche und allen Schaden, der dem Kloster an dem Gut erwächst, aufzukommen; tun sie das nicht innerhalb von 2 Monaten, sind sie dem Kloster aus ihrem Besitz 20 Mark schuldig. --Urkunde Gebhart von Gotes gnaden / Graue zehirzperch - 1295 Juni 16.(CAO, 1320-06-16) Gebhart von Gotes gnaden / Graue zehirzperchGebhart von Hirschberg vergleicht sich, wie folgt, gütlich mit Pfalzgrafen Rudolf [I.] zu Rhein, Herzog zu Bayern, wegen aller Streitigkeiten, die zwischen ihnen beiden und ihren beiderseitigen Dienstmannen, Dienern und Leuten aufgelaufen sind. 1) Gefangene beider Parteien und in Bürgschaft gestellte Leute und Gut sollen frei sein. 2) Wegen der Totschläge sollen beide Herren ihre Dienstmannen, Diener und Leute miteinander versöhnen und zwar bis zum 29. September 1295. Rudolf hat ihm dafür 4 [Bd. 3 S. 356 Z. 2-3] genannte Bürgen gestellt. Erfolgt die Aussöhnung bis zum festgesetzten Termin nicht, so sollen 2 der Bürgen (Konrad von Luppurg und der Marschall von Lengenfelt) nach erfolgter Mahnung in Regensburg Einlager halten. Nach Ablauf eines Monats sollen auch die beiden anderen (die 2 Judman) Einlager halten, und zwar in Eichstätt. Alle 4 Bürgen sollen erst nach erfolgter Versöhnung frei kommen. Entsprechend setzt Gebhart 4 [Bd. 3 S. 356 Z. 10-11] genannte Bürgen, die in gleicher Weise in Eichstätt einlagern sollen, und zwar 2 sofort nach erfolgter Mahnung, die anderen beiden in 1 Monat. 3) Raub und Brand unter ihren beiderseitigen Dienstmannen, Dienern und Leuten ist völlig gesühnt. Was der Herzog sowie Konrad von Wildenrod und die beiden Judman rᷝan den ſelben dingen vereinbaren, sollen beide Parteien halten. 4) Die zwischen den Wildensteinern und Gebhart von Henfenfeld schwebenden Streitpunkte wegen Totschlag, Brand und Raub sind völlig beigelegt. 5) Der Herzog wird für Gebharts Leute bis zum 29. September 1295 einen rᷝſtœten fride vor den Angehörigen des Schenken von der Au erwirken. -- Vgl. Corpus Nr. 1699, 1772. --Urkunde Albreht der Chlosner an frowen Alter hintz Alderspach - 1295 Juni 11.(CAO, 1320-06-11) Albreht der ChlosnerAlbrecht der Chlosner gibt die Hälfte einer Vogtei aus dem Gut Meierhofen als Seelgerät auf den Marienaltar in Aldersbach auf, die den Herren von St. Nikolaus in Passau gehörte. Die Vogtei hatte er in Landau von Herrn Reichger dem Rottauer [identisch mit Reichger von Rottau, Corpus Nr. 923] gekauft und wird für sie dem Kloster Aldersbach rᷝgewer sein. --Urkunde Eberhart der Drochſezze / Burcgrave zuͦ Loterburg an Cloſtere / vnde den frowen zuͦ ſancte Lamprehte / ewec- liche - 1295 Juni 10.(CAO, 1320-06-10) Eberhart der Drochſezze / Burcgrave zuͦ LoterburgEberhart der Truchseß, Burggraf zu Loterburg, beurkundet, daß Herr Hug von St. Remigius dem Frauenkloster St. Lambrecht [bei Neustadt an der Hardt, vgl. Corpus Nr. 469] 30 Achtel Korngülte verkauft hat, die er als Burglehen vom Bischof von Speyer auf dem Zehnten von Minfeld hat, der dem genannten Kloster zukommt. Hug hat das Burglehen aus seinem gesamten Gut zu rᷝMatern angewiesen. Damit erklärt sich der Aussteller als Bevollmächtigter des Bischofs für befriedigt und befreit im Namen des Bischofs und des Bistums Speyer [Hug] den genannten Zehnt und das Kloster und die Frauen von den 30 Achteln Korngülten. Das Kloster hat Hug die ausgemachte Kaufsumme voll bezahlt. --Urkunde Liehart von alten Mvͤldorf an abbt Chvnrad vnd dem goteshaus ze Raitenhaslach - 1295 Juni 8.(CAO, 1320-06-08) Liehart von alten MvͤldorfLie[b]hart von Alten-Mühldorf beurkundet, daß er seinen Hof rᷝChvnohing seinen Herren Ruger und Konrad von Aichaim, von denen er ihn als Lehen besaß, aufgegeben hat, damit sie den Hof dem Abt Konrad und dem Kloster Raitenhaslach rᷝſtœtigen (ausfertigen) können, wie sie es um ihres Seelenheils willen gelobt hatten. -- Vgl. Corpus Nr. 2189, 2191; von gleicher Hand wie Nr. 2189 und 2191. --Urkunde Liehart von alten Muͤldorf - 1295 Juni 8.(CAO, 1320-06-08) Liehart von alten MuͤldorfLie[b]hart von Alten-Mühldorf beurkundet, daß er um des Seelenheils seiner Ehefrau Gertrud willen und mit ihrem Einverständnis seine [Bd. 3 S. 354 Z. 20-21] genannten beiden Lehen zu rᷝChvͤnohing -- eines mit der Hand des Salmans, das andere rᷝfreilich -- als Seelgerät [an Abt und Kloster Raitenhaslach] gegeben hat. Abt und Kloster überlassen ihm und seiner Ehefrau Gertrud den Nutz auf dem Gut rᷝahaim bis zu beider Lebensende. Danach fällt das Gut ohne Einspruchsmöglichkeit an das Kloster Raitenhaslach zurück. -- Vgl. Corpus Nr. 2189, 2190; von gleicher Hand wie Nr. 2189, 2190. --