Geographischer Ort Kloster Rinchnach
Kloster Rinchnach
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Urkunde ChuͦnR Boͤller der nachſchultheize; der Rat von der minren Baſil an vron Jtvn - 1295 März 1.(CAO, 1320-03-01) ChuͦnR Boͤller der nachſchultheize; der Rat von der minren BaſilDer Nachschultheiß Konrad Böller und der Rat von Klein-Basel beurkunden, daß Johannes Schwabe von Ramesbach vor dem Rat seinem Schwager Hug, dem Sohn des verstorbenen Lütold an der Wiese, als dem Vormund seiner Ehefrau Ita [Schwester des Hug] nach vollzogenem Beilager für deren Morgengabe von 5 Pfund Pfennigen einen [Bd. 3 S. 328 Z. 1-3] näher bezeichneten Acker als Pfand gesetzt hat. Diesen Acker hatte Johannes von dem Bürger von Klein-Basel, Peter Senfteli, für einen jährlichen Zins von 7 Schillingen Pfennigen und 2 [Brot-]Ringen zum Lehen; bei Handänderung sind 2 Schillinge Erschatz abzuführen. Johannes gab den Acker seinem Lehensherrn, Peter [Senfteli], auf, damit ihn dieser vor dem Rat an Hug für dessen Schwester Ita [Johannes' Ehefrau], Hug wiederum für Ita an Johannes zu den gleichen Bedingungen mit einer zusätzlichen Abgabe von 1 Huhn weiterverleihe. Frau Ita darf den Acker ohne Hand ihres Bruders verkaufen oder vergeben. Sind ihr oder nach ihrem Tod ihren Erben die 5 Pfund [Morgengabe] ausgerichtet, so soll der Acker, wenn er noch unverkauft ist, an Johannes und dessen Erben zurückfallen; der Sonderzins von 1 Huhn fällt dann wieder fort. Jedoch soll Frau Ita ihr früheres Recht an dem Acker wie sonst an rᷝgewinnottem guͦte [Weingut; vgl. Erklärung im Regest Nr. 1330] erhalten bleiben. -- Vgl. Corpus Nr. 1988. --Urkunde Graf vlr von Hevnenburch an ſweſter von Mermberch / die da lebent in der Prergær orden - 1295 März 9.(CAO, 1320-03-09) Graf vlr von HevnenburchGraf Ulrich von Heunburg bestätigt den Dominikanerinnen von Merenberg die Handfeste, die sie von Frau Gertrud von Drauburg und Freiherrn Heinrich von Pfannberg besitzen, und die ihnen für allen Bedarf des Klosters zollfreie Durchfuhr durch Drauburg zusichert. Graf Ulrich verspricht, auch seinerseits sich an diese Handfeste zu halten. --Urkunde berihtolt von leuzenRiͤd an brobſt wernhern von Rimchnach - 1295 Februar 27.(CAO, 1320-02-27) berihtolt von leuzenRiͤdBerchtold von Leuzenried beurkundet, daß er an Propst Wernher und das Kloster Rinchnach seinen Hof in Nagelbach verkauft, dafür den entsprechenden Gegenwert erhalten hat, und daß seine Ehefrau auf alle ihre Rechte an dem Hof in die Hand des Propstes verzichtet hat, vorbehaltlich der Rechte von Berchtolds Herrn von Altach. -- A und B wörtlich übereinstimmend. -- A und B:Urkunde Chvnrat der Jvnge Aglaier Burcgraf von Gortzach an Gotſhauſ zefriſingen - 1295 März 11.(CAO, 1320-03-11) Chvnrat der Jvnge Aglaier Burcgraf von GortzachKonrad der junge Agleier, Burggraf von Görtschach, beurkundet, daß sein freier Mann [nicht hörig, aber in einem Abhängigkeitsverhältnis] Reimbrecht, Bürger zu Lack, sich und seine Kinder mit Unterstützung des Bischofs Emich von Freising für 8 Mark alter Agleier Pfennige von ihm ausgelöst und sich dem Gotteshaus Freising unterstellt hat. Reimbrecht und seine Kinder sollen fürderhin von Konrad, dessen Vater und allen dessen Erben frei sein. Konrad verzichtet auf alle Ansprache und wird darüber hinaus Bischof und Gotteshaus für Reimbrecht und dessen Kinder rᷝrechter gwer sein. Gegen Ansprüche seines Vaters, Herrn Konrads [des alten Agleier], oder anderer Verwandten stellt er dem Bischof und Gotteshaus seinen Vetter, Burggrafen Konrad von Lack, als Bürgen und als rᷝir rehter gwer statt seiner, wenn sie zu Schaden kommen sollten. --Urkunde berihtolt von leucenRiͤd an brobſt wernhern von Rimchnach - 1295 Februar 27.(CAO, 1320-02-27) berihtolt von leucenRiͤdBerchtold von Leuzenried beurkundet, daß er an Propst Wernher und das Kloster Rinchnach seinen Hof in Nagelbach verkauft, dafür den entsprechenden Gegenwert erhalten hat, und daß seine Ehefrau auf alle ihre Rechte an dem Hof in die Hand des Propstes verzichtet hat, vorbehaltlich der Rechte von Berchtolds Herrn von Altach. -- A und B wörtlich übereinstimmend. -- A und B:Urkunde Leutold von Chunring an ſamnunge / vnd dem cloſter ze zwetel - 1295 Februar 28.(CAO, 1320-02-28) Leutold von ChunringLeutold von Kuenring, Schenke in Österreich, verspricht dem Konvent und Kloster Zwettl, der Landessitte entsprechend für 2½ Pfund Gülten in Bösen-Weißenbach, die das Kloster von den Nonnen in Dürnstein eingetauscht hat, rᷝſcherm zu sein, da dieser Besitz eine Stiftung von Leutold an Dürnstein gewesen ist. Sollten vor Ablauf der Garantie rᷝ(ſcherm)-Jahre rechtmäßige Ansprüche auf den Besitz in Bösen-Weißenbach erhoben werden, so darf sich das Kloster Zwettl an dem als Tauschobjekt gegebenen Besitz schadlos halten. --Urkunde Ruedolf richter ze Marpurch an vrawen der Priorinne vnd der ſamenunge ze Studenicz - 1295 März 12.(CAO, 1320-03-12) Ruedolf richter ze MarpurchRudolf, der Richter zu Marburg a. d. Drau, verkauft mit der Hand seiner Ehefrau und seiner Kinder an Priorin und Konvent von Studenitz 8 Hufen, 1 Mühlstatt und 10 rᷝember [Erklärung in Reg. Nr. 1195] Weinbergsabgabe im Dorf Pöltschach mit allem Zubehör, wie er alles bisher besessen hat. --Urkunde Hainrich von Herwelingen; Bertolt der Gmoͤr vn̄ ich Adelhait / ſin wirtenne dez vorgenanden hainricheſ ſweſter an frowan von dem paradiſe ſante Clarun ordenſ - 1295 März 7.(CAO, 1320-03-07) Hainrich von Herwelingen; Bertolt der Gmoͤr vn̄ ich Adelhait / ſin wirtenne dez vorgenanden hainricheſ ſweſterHeinrich von Herblingen beurkundet, daß er zu seinem eigenen Vorteil sein Gut in Bibern bei Lohn, das jährlich 3½ Stücke einbringt, mit dem dazugehörigen Zehnten mit Gottschalk, der es bewirtschaftet, an das Clarissenkloster zum Paradies [bei Schaffhausen mit allen Eigentumsrechten, wie er, seine Schwester Adelheid und ihr Ehemann Bertold Gemör, deren Pfand das Gut war, es besaßen, für 18 Mark Silbers verkauft hat. Er bestätigt den Empfang der Summe und verzichtet auf alle Eigentumsrechte und Ansprüche. Sollte die Ausfertigung des Zehnten innerhalb Jahresfrist nicht möglich sein, so soll er aus seinem übrigen freien Eigentum nach den Wünschen des Klosters ein anderes Gut geben, das ebensoviel einbringt. Vollzieht er die Ausfertigung in Jahresfrist nicht, obwohl er es könnte, so werden er selbst, dazu Eberhard der Swiger und sein Schwager Bertold Gemör Bürgen sein und in einem Gasthaus in Schaffhausen so lange Einlager halten, bis er [die Ausfertigung] durchführt. Stirbt ein Bürge, so soll er innerhalb von 8 Tagen einen gleichwertigen stellen, oder die anderen [beiden] müssen so lange Einlager halten. Bertold Gemör und seine Ehefrau Adelheid verzichten für sich und ihre Erben auf Rechte und Ansprüche an dem Gut und bestätigen, daß Heinrich sie anteilmäßig mit Silber abgefunden hat. -- Vgl. Corpus Nr. 2063. --