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Schloss Radeck

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    Urkunde
    Heinrich von Stouffenek an Ertzbiſcholf Chunraten von Salzburch - 1293 März 29.
    (CAO, 1318-03-29) Heinrich von Stouffenek
    Heinrich von Staufeneck beurkundet, daß er seinem lieben Herrn, Erzbischof Konrad [IV.] von Salzburg eidesstattlich gelobt hat, bis zum 11. November 1294 durch Heirat in die Herrschaft des Gotteshauses zu kommen. Er hat dafür dem Erzbischof und Gotteshaus für 400 Pfund 13 [S. 39 Z. 11-18] namentlich mit ihrer Bürgschaftssumme aufgeführte Bürgen gestellt, von denen der Aussteller mit 50 Pfund der letzte ist. Tritt Heinrich in der angegebenen Frist in die Herrschaft des Gotteshauses, sind die Bürgen frei; andernfalls sind die Bürgen dem Erzbischof und seinem Gotteshaus die 400 Pfund schuldig. Diese Handfeste und dieses Versprechen soll die Handfeste nicht beeinträchtigen, die er früher [1285 November 25 RegErzbiSalzb. 1, 154 Nr. 1201] dem verstorbenen Erzbischof Rudolf und dem Gotteshaus von Salzburg gegen sich selber gegeben hat. Tritt Heinrich in der angegebenen Frist durch Heirat in die Herrschaft des Gotteshauses ein, so sollen der Erzbischof und er selbst aus dessen Rat 4 ehrenwerte Männer [als Schiedsrichter] auswählen. Diese sollen darüber entscheiden, wie Heinrich wegen seiner Verfehlungen gegen das Gotteshaus die Huld des Erzbischofs und des Gotteshauses wieder gewinnen kann. Heinrich wird sich ihrem Spruch unterwerfen. --