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Kloster Pettendorf

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    Covent von Oͤtenbach; Priorin an Jta Von TvnA - 1291 Mai 12.
    (CAO, 1316-05-12) Covent von Oͤtenbach; Priorin
    Die Priorin und der Konvent von Oetenbach beurkunden, daß ihnen ihre Ordensschwester Ita von Thun um Gottes und ihrer Seele willen 10 Pfund Pfennige gab, und daß sie sich verpflichten, ihr dafür jährlich auf Lebenszeit eine Mutte Dinkel zu geben. Nach Itas Tode soll dieser Zins für die Angehörigen des Klosters zur Aufbesserung der Mahlzeit an ihrem Jahrtag verwendet werden. --
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    Dietheln; heinrich von kloten; Johans von Glarus u.A. an Ebtiſſchin - Elyzabethvn; Gozhus - 1291 April 24 oder Mai 9.
    (CAO, 1316-04-24) Dietheln; heinrich von kloten; Johans von Glarus; Johans wolfleibcho; Marchwart; Rvͤ · Maneſſo der iungo; Rvͦ · pfvng; Rvͦ · von Beggenhoven; Rvͦdolf der Mv̓lner; Rat von Zv̓rich; walt· von sant Peiter; wern · Biberli; wilheln Bokli
    Der namentlich angeführte Rat von Zürich beurkundet, daß die verstorbene Schwester Lieb, die Tochter des ebenfalls verstorbenen Heinrichs des Bruners ihren halben Anteil an dem Haus in dem Münsterhof, das ihr gemeinsamer Besitz mit Frau Adelheit, der Ehefrau Johanns des Bruners, war, mit der Hand ihres Vogtes des Schultheißen von Zürich Johanns des Bibers und mit Einwilligung ihrer Schwester sowie deren Ehemanns Johanns des Bruners der Äbtissin Elisabeth [von Wetzikon] und dem Gotteshaus in Zürich rᷝgegen Rechtem teile um Gotteswillen und für ihr Seelenheil gegeben hat. --
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    otte von cyſteſtorf / bruder von dem deuͦtſchem hvͦs an ſamnunge von zwetel; apte - 1291 Mai 6.
    (CAO, 1316-05-06) otte von cyſteſtorf / bruder von dem deuͦtſchem hvͦs
    Otto von Zistersdorf, Bruder vom deutschen Haus, beurkundet, daß er die Kapelle in der Stadt Zistersdorf, die er auf eigene Kosten gebaut, ausgestattet und dem hl. Nikolaus geweiht hat, mit allen Stiftungen, Ansprüchen und Rechten dem Abt Eber und dem Konvent von Zwettl übergeben hat. Die Schenkung geschah mit Einwilligung seines Komturs und Ordens, seiner Ehefrau Gisel und seines Herrn Leutold von Kuenring zur Ehre des hl. Nikolaus und aller Heiligen für sein, seiner Ehefrau, Kinder, Erben und Ahnen Seelenheil, so zwar daß Abt und Konvent von Zwettl nach Ottos, seiner Ehefrau und des Pfarrers Heidenrich von Zistersdorf Tode, sobald sie in den Besitz der Pfarre von Zistersdorf kommen, wie sie ihnen Leutold von Kuenring gegeben und Bischof Wernhart und der Chor von Passau bestätigt haben, in dieser Kapelle einen Weltpriester oder Angehörigen ihres Ordens halten sollen, rᷝder die capelle beſinge erberlichen und den Gottesdienst dort halte. Damit die nötigen Instandhaltungsarbeiten an der Kapelle ausgeführt werden können, und niemand als die Herren von Zwettl damit zu schaffen habe, hat Otto zu der Kapelle eine im einzelnen [A. S. 621 Z. 16--21, B. Z. 15--20] bezeichnete Stiftung gemacht, von der die Kapelle erhalten werden soll, im besonderen hat der Empfänger eines Otto gehörenden Lehens, sein Oheim, Heinrich der Richter von Zistersdorf, sowie dessen nachfolgende Lehensempfänger, für die Beleuchtung der Kapelle mit einem rᷝglaſliecht zu sorgen. -- A und B
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    gemeinſam der pharreleut in der pharre ze- happurch; Wernher der Tecchant an ſamnunge ze Engel- tal; priorinne - 1291 Mai 1.
    (CAO, 1316-05-01) gemeinſam der pharreleut in der pharre ze- happurch; Wernher der Tecchant
    Wernher der Dechant und die Gemeinde der Pfarrleute von Happurch [bei Hersbruck] beurkunden, daß sie mit dem Einverständnis ihrer Herren, der Schenken Konrad und Walter von Reicheneck und mit ihr rᷝſelbes gemeinem rat das Gut in Paurlingen, das ihrem Gotteshaus gehört hatte, der Priorin und dem Konvent von Engeltal verkauft haben. --
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    Covent Von Oͤtenbach; Priorin an Jta; Tvna - 1291 Mai 12.
    (CAO, 1316-05-12) Covent Von Oͤtenbach; Priorin
    Die Priorin und der Konvent von Oetenbach beurkunden, daß ihnen Frau von Thun und deren Tochter Schwester Ita 26 Pfund Pfennige um Gottes und ihrer Seele willen gegeben haben. Für diesen Betrag hat das Kloster 4 Stück Korngülten gekauft, welche Schwester Ita auf Lebenszeit erhalten soll. Nicht vorauszusehenden Schaden an dem Zinsgut durch Hagelschlag oder Mißwachs soll Schwester Ita in angemessener Weise tragen helfen. Da der Besitz ganz an das Kloster übergegangen ist, hat dieses das freie Verfügungsrecht darüber. Überlebt Schwester Ita ihre Mutter, die Frau von Thun, so soll sie den Zins auf Lebenszeit erhalten. Sind beide tot, so soll man davon so viel Messen, als möglich ist, für Frau von Thun und alle, denen sie etwas schuldete und denen das Kloster etwas schuldet, lesen. --
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    albreht; vlrich; vvernhart / di ſtrevnen an apt von lirenveld; gotſhovs - 1291 Mai 3.
    (CAO, 1316-05-03) albreht; vlrich; vvernhart / di ſtrevnen
    Albrecht, Ulrich und Wernhart, die Streunen [von Schwarzenau] beurkunden, daß sie in der [fälschlichen] Meinung, die [S. 618 Z. 40--41] angeführten Besitzungen in Lebrarn unterhalb Tulln seien ihr Eigentum, diese Besitzungen dem Abt und Gotteshaus von Lilienfeld verkauft hatten. Nun hat ihnen Bischof Wernhart von Passau bewiesen, daß die Besitzungen sein Eigentum seien und er sie ihnen als Lehen gegeben habe; darauf traten Abt und Konvent von Lilienfeld von dem Kauf zurück, und die Aussteller gaben den Besitz dem Bischof Wernhart auf. Sie verpflichten sich, ihn gegen fremde Ansprüche zu schützen, weil ihnen und denen, die Besitzungen von ihnen zu Lehen hatten, die Pfennige, welche Abt und Konvent von Lilienfeld ihnen dafür gegeben haben, belassen wurden. --
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    otte von cyſteſtorf / bruder von dem deuͦtſhen huͦs an ſamnunge von zwetel; apte - 1291 Mai 6.
    (CAO, 1316-05-06) otte von cyſteſtorf / bruder von dem deuͦtſhen huͦs
    Otto von Zistersdorf, Bruder vom deutschen Haus, beurkundet, daß er die Kapelle in der Stadt Zistersdorf, die er auf eigene Kosten gebaut, ausgestattet und dem hl. Nikolaus geweiht hat, mit allen Stiftungen, Ansprüchen und Rechten dem Abt Eber und dem Konvent von Zwettl übergeben hat. Die Schenkung geschah mit Einwilligung seines Komturs und Ordens, seiner Ehefrau Gisel und seines Herrn Leutold von Kuenring zur Ehre des hl. Nikolaus und aller Heiligen für sein, seiner Ehefrau, Kinder, Erben und Ahnen Seelenheil, so zwar daß Abt und Konvent von Zwettl nach Ottos, seiner Ehefrau und des Pfarrers Heidenrich von Zistersdorf Tode, sobald sie in den Besitz der Pfarre von Zistersdorf kommen, wie sie ihnen Leutold von Kuenring gegeben und Bischof Wernhart und der Chor von Passau bestätigt haben, in dieser Kapelle einen Weltpriester oder Angehörigen ihres Ordens halten sollen, rᷝder die capelle beſinge erberlichen und den Gottesdienst dort halte. Damit die nötigen Instandhaltungsarbeiten an der Kapelle ausgeführt werden können, und niemand als die Herren von Zwettl damit zu schaffen habe, hat Otto zu der Kapelle eine im einzelnen [A. S. 621 Z. 16--21, B. Z. 15--20] bezeichnete Stiftung gemacht, von der die Kapelle erhalten werden soll, im besonderen hat der Empfänger eines Otto gehörenden Lehens, sein Oheim, Heinrich der Richter von Zistersdorf, sowie dessen nachfolgende Lehensempfänger, für die Beleuchtung der Kapelle mit einem rᷝglaſliecht zu sorgen. -- A und B
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    Hartlibe von puchperge - 1291 April 24.
    (CAO, 1316-04-24) Hartlibe von puchperge
    Hartlieb von Buchberg beurkundet, daß er um Gottes und St. Mauritius Willen in Gegenwart des Abtes Wernher und namentlich angeführter Zeugen auf sein Recht und die Ansprüche verzichtet, die er auf Leute, Frauen oder Männer, hatte oder haben konnte, welche das Gotteshaus von Niederaltaich seit alters in Besitz gehabt hatte. --
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    Rat von zv̓rich an heinrich von Svlzingen; Judentvn; Rvͦdolf Broſmen - 1291 Mai 12.
    (CAO, 1316-05-12) Rat von zv̓rich
    Der namentlich genannte Rat von Zürich beurkundet, daß Priester Walt[er], der Torwart von Zürich, und Schwester Ita von Uri vor ihm öffentlich und aus freien Stücken wörtlich erklärt haben, daß sie das der Lage nach beschriebene Haus mit der Hofstatt und allem Zugehör von Heinrich von Sulzingen, Rudolf Brosme und dessen Schwester Judenta für 32 Pfund gewöhnlicher Pfennige, die ordnungsgemäß bezahlt wurden, gekauft haben. Heinrich, Rudolf und Judenta haben mit der Hand ihres Vogtes Herrn Wernher Biberlis den erwähnten Besitz aufgegeben und ihn der Äbtissin Elisabeth [von Wetzikon] von Zürich unter der einzigen Bedingung übergeben, daß er Walter und Ita auf Lebenszeit als Leibgeding überlassen bleibt, so zwar, daß nach dem Tod oder dem Eintritt des einen Vergabers in ein Kloster der andere bis zu seinem Tod im Genuß des Besitzes bleibt. Sterben beide oder treten sie in ein Kloster, so fällt der Besitz ohne jede Einsprüche an das Fraumünster, sodaß Äbtissin und Konvent dann nach eigenem Ermessen darüber verfügen können. --
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    Alber von Polnheim̄ an Herzogen Albrehten von Oſterich - 1291 April 23.
    (CAO, 1316-04-23) Alber von Polnheim̄
    Alber von Polheim beurkundet, daß er dem Herzog Albrecht von Österreich seinen Anteil an dem Haus in Wolfsegg, und zwar das halbe Haus, den halben Wald, die halben Gärten, die halbe Wiese, die zu dem Haus gehört, die dazu gehörige halbe Öd und die halbe Vogtei über die 3 Kirchen in Schwanen[stadt], Otsbach und Gaspoltshofen für 250 Pfund Pfennige verkauft hat und sich verpflichtet, nach Landesrecht dem Herzog den Besitz zu schützen. Fehlendes stellt Alber mit seiner Person und allen seinen Besitzungen sicher. --