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Grafen von Württemberg

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    Urkunde
    Fridreich · vlreih · Haīn̄r vnd Chūn̄r von Hallerp ~k an Apt Chun̄r von Raitenhaſlach vnd ſiner Sammung - 1289 Mai 8.
    (CAO, 1314-05-08) Fridreich · vlreih · Haīn̄r vnd Chūn̄r von Hallerp ~k
    Die Brüder Friedrich, Ulrich, Heinrich und Konrad von Hallabruck beurkunden, daß sie dem Abt Konrad von Raitenhaslach den Hof zu Prinhausen, die Güter zu Kreuzbühel und zu Voröd, zwei [Güter] zu Laidreting und sieben abgabepflichtige Häuser um Schrenkenbach gelegen, für 76 Pfund Pfennige Salzburger Münze verkauft haben mit Einwilligung aller ihrer Kinder, von denen jedes einzelne für seine Verzichtleistung [auf die genannten Güter] eine nicht näher bezeichnete Summe als Leitkauf erhalten hat, nämlich 1. Friedrichs Kinder Konrad, Ulrich, Friedrich, Ludwig, 2. Ulrichs Kinder Konrad, Ulrich, Gebhart, Wernher, Diemut und Kunigunde und 3. Konrads Kinder Ulrich und Kunegunde. [Danach scheint Heinrich kinderlos gewesen zu sein. Deutet der leere Raum Z. 24 darauf hin, daß hier noch der Name eines Kindes von Friedrich nachgetragen werden sollte. Dagegen könnte vielleicht sprechen, daß unmittelbar nach Ludweich noch ein rᷝvnd zu erwarten wäre, weil bei Ulrichs und Konrads Kindern das letzte Kind mit dem vorletzten durch rᷝvnd verbunden wird.] Die Beurkunder haben die genannten Güter als freies unbelastetes Eigen an die Kirche von Raitenhaslach verkauft, so daß weder sie noch ihre Kinder darum einen Streit anfangen oder Ansprüche geltend machen können. Sie erklären des weiteren, daß die rechtliche Übergabe der genannten Güter zu Raitenhaslach in der Kirche 'Vnser Frauen' in Gegenwart des gesamten Konventes und Gesindes von Raitenhaslach stattfand, die zugleich Zeugen für diesen Vorgang sind. --