Geographischer Ort
Schloss Magenheim

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    Urkunde
    cuͦnrad von mogenhem an kunig Ruͦdolfe - 1288 April 26.
    (CAO, 1313-04-26) cuͦnrad von mogenhem
    Konrad von Magenheim beurkundet, 1) daß er seinem Herren, dem König Rudolf, verkauft habe das Dorf [Nieder-]Ramsbach mit Kirchensatz, Leuten, Gut und Zubehör, den Hof zu Flehingen, die lange Wiese in der [Dürren-]Zimmerer Mark zur Hälfte und fünf Morgen Weingarten zu Ungershalden und zu Winterhalden in der Bönnigheimer Mark. Diese genannten Güter hatte Konrad von Magenheim seiner Ehefrau Guta zu Wittum gegeben und diese hatte sie auf »flehentliches⟨ Ansuchen ihres Gemahls von Bischof Wernher von Mainz zu Lehen erhalten. König Rudolf hat nun diese Güter seinem natürlichen Sohn Graf Albrecht von Löwenstein mit der Eheleute von Magenheim Hand und gutem Willen unter der Bedingung gegeben, daß Graf Albrecht der Guta von Magenheim oder einer durch sie bestimmten Person 600 Pfund guter Haller geben soll innerhalb eines Monats nach durch Guta erfolgter Anforderung. Zahlt Graf Albrecht diese Summe nach Anforderung nicht innerhalb eines Monats, so kann die Magenheimerin ihr Gut verkaufen, wann sie will. 2) beurkundet Konrad von Magenheim, daß er dem König Rudolf die obere Burg Magenheim, die Stadt Bönnigheim, das Dorf rᷝRuhenclingen und alles, was er zu Cleebronn hat, mit allen Rechten, wie er es von seinem Lehnsherren, dem Bischof von Mainz hatte, zu kaufen gegeben habe, desgleichen alle Lehen, die Edelleute von ihm haben. Ausgenommen hievon ist der Kirchensatz zu Bönnigheim, den Konrad seinem Sohn Zeisolf für dessen sämtliche Ansprüche gegeben hat. Diese Güter haben König Rudolf und Konrad von Magenheim, dem Grafen Albrecht von Löwenstein gegeben in der Weise, daß er sie als Lehen vom Bischof von Mainz hat. Konrad von Magenheim hat diese Güter verkauft auf Grund des Rechtes, nach welchem ein freier Mann sein Gut verkaufen kann, und hat dabei den Wert weder herauf- noch herabgesetzt. --
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    Urkunde
    an deſ Giſingerſ ſæligen wirtinnun; katherinun / friderichſ ſæligen wirtinnun von Tottikouen - 1288 April 30.
    (CAO, 1313-04-30)
    Es wird beurkundet, daß Frau Katherina, die Witwe Friedrichs von Tottikoven, der Witwe des Gisingers und allen ihren Erben ein Achtel vom Haus des Gisingers, das seiner Lage nach näher beschrieben ist, zu rechtem Erblehen verliehen hat gegen einen Weihnachten zu entrichtenden Jahreszins von 18 Schilling Pfennigen und einem Ehrschatz von 2 Kapaunen bei Änderung der Hand. --
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    Urkunde
    Berhtolt der levblær bvrgær ze Regenſpvrch an gotſhaus ze ſant Pauls - 1288 April 30.
    (CAO, 1313-04-30) Berhtolt der levblær bvrgær ze Regenſpvrch
    Der Regensburger Bürger Berhtolt der Leubler beurkundet, daß er dem Stift St. Paul zu Regensburg in Anbetracht dessen, daß er von diesem Stift viele Jahre Leibgeding gehabt habe, aus seinem Haus, das oberhalb des neuen Spitals in der Engelpoltstraße gelegen ist und in dem der Rietenburger wohnt und auch Leibgeding für seine Person daran hat, einen Jahreszins von einem halben Pfund Regensburger Pfennigen vermacht habe, der jährlich am 23. IV. zu entrichten ist. Damit soll das Stift die Jahrzeit des Stifters mit Vigil und Seelmesse begehen, wie es üblich ist. Von dem vorgenannten Haus sollen jährlich 12 Schillinge Regensburger Pfennige fällig sein, von denen eben das oben genannte halbe Pfund an St. Paul vermacht ist. Ein anderes halbes Pfund geht von dieser Summe an Obermünster und ein weiteres halbes Pfund an das Spital [welches?]. Sollte das Haus abbrennen, so soll der vorgenannte Zins von der Hofstatt und dem Steinwerk für immer fällig sein. Von dem Haus und der Hofstatt sind ferner jährlich drei Pfund Wachs fällig, von denen am Palmsonntag zwei an Niedermünster gehen und eines an [die Schotten zu] St. Jacob. --