Aufbewahrende Institution
Lilienfeld, Stiftsarchiv

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Lilienfeld


In diesem Archiv liegende Urkunden:

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    Urkunde
    1295 Juni 7
    (CAO, 1320-06-07)
    Irnfried von Eckartsau [Marchfeld, NÖ] und seine Ehefrau Elzbet beurkunden, daß sie mit Rat und Zustimmung ihrer Erben und Verwandten den Leuten von Phravmna [Pframa b. Eckartsau, NÖ] und deren Nachkommen eine halbe Wiese zwischen Eckartsau und Gang zu rechtmäßigem Burgrecht überlassen haben. Schon die Eltern des Ausstel\lers hatten diese Wiese den Leuten von Phravmna gegen einen festgesetzten Zins zu Burgrecht überlassen. Vier Äcker, die innerhalb dieser Wiese gelegen sind, sind von der Überlassung ausgenommen. Die Empfänger des Burgrechts an der Wiese sind verpflichtet, alljährlich am St. Georgstag [23. April] ein Pfund Wiener Pfennige und zu Weihnachten entweder 60 Hühner oder statt dessen ein Pfund Wiener Pfennige abzuliefern; 14 Tage vor Weihnachten sollen die Aussteller wählen können, ob sie Hühner oder Pfennige zu erhalten wünschen. Wenn der genannte Zins nicht zu den gesetzten Terminen abgeliefert wird, werden die Aussteller nach Landesrecht eine Pfändung vornehmen. Es wird ferner festgesetzt: Wenn Vieh der Leute von Phravmna einerseits oder des Ausstellers und seiner Leute andererseits versehentlich auf den jeweils anderen Teil der Wiese gerät, d.h. über die Grenze zwischen der Burgrechtswiese und der anderen Hälfte, die in der Verfügung der Aussteller verblieben ist, läuft, so soll dieses Vieh beiderseits rᷝfrivntlichen weggetrieben werden; eine Pfändung deswegen soll es nicht geben. Für dieses Recht haben die Empfänger an Irnfried von Eckartsau und seine Ehefrau fünf Pfund Wiener Pfennige bezahlt; nicht gerechnet das Gut, das sie einstmals schon an den Vater des Ausstellers, Herrn Ulrich, für diese Wiese entrich\tet hatten. Die Aussteller geloben nach Burgrecht und Landesrecht Gewährleistung der Wiese gegen jeden Anspruch. --
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    Urkunde
    1288 März 24
    (CAO, 1313-03-24)
    Konrad von Thaya, Konrad von Breitenfeld, Dietrich von Kalenberg und Pilgrim der Chrigler, Schiedsleute zwischen Frau Jeute der rᷝSmerberin, Witwe Herrn Ruedleins des rᷝHvenreres, und ihrer Stieftochter Frau Wendel, bekunden, daß seitens Frau Wendel gegenüber ihrer Stiefmutter Anspruch auf das Erbgut ihres Vaters erhoben worden war. Der Streit wurde den genannten Schiedsleuten von beiden Parteien übertragen und ausgemacht, daß derjenige Partner, der dem Spruch der Schiedsleute widerspräche oder künftig jemals Tadel dagegen erhöbe rᷝ(geevert), dem Stadtrichter und den Schiedsleuten je 30 Pfund Pfennige zahlen sollte. Die Schiedsleute entschieden alsbald, daß Frau Jeute ihrer Stieftochter, Frau Wendel, für alle ihre Ansprüche auf das Gut ihres verstorbenen Vaters 30 Pfund Wiener Pfennige zahlen und danach von ihr und ihren Kindern unbelästigt bleiben solle und über das Gut frei verfügen könne. Das Gut wird [Bd. 5 S. 273 Z. 11-15] näher beschrieben. Die Schiedsleute bestätigen mit dieser Urkunde Frau Jeute, daß sie die 30 Pfund bezahlt hat. --
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    Urkunde
    1299 März 12.
    (CAO, 1324-03-12)
    Priorin Engelgut und der Konvent von Tulln beurkunden, daß Abt und Konvent von Lilienfeld eine Mühle zu Asparn [B. Tulln] an der Tulln besessen haben, die durch das Wehr der Tullner Mühle unbrauchbar rᷝ(oͤd) geworden ist. Tulln hatte zu seinem Vorteil das Stauwehr rᷝ(wuer) so sehr erhöht, daß die Lilienfelder Mühle durch die Gegenströmung rᷝ(wider ſwal) des Wassers behindert wurde, nicht laufen konnte und unbrauchbar geworden ist. Deshalb klagte der Abt von Lilienfeld gegen die Tullner. Die Behandlung der Klage und der Schadens[ersatzansprüche] übernahmen mit Zustimmung beider Parteien Bruder Konrad der Landschreiber und andere angesehene Leute. Sie entschieden, daß die Lilienfelder Mühle nicht in Betrieb genommen werden soll. Die Einkünfte dieser Mühle - 5 Schillinge und 8 Pfennige - soll Tulln aus seinem Eigenbesitz ersetzen, oder nach bestem Wissen und Gewissen sobald als möglich ein derartiges Eigen kaufen, das beiden Parteien zusagt. Solange Tulln diese Gülte für Lilienfeld nicht beschafft, muß es jährlich am 28. September an Lilienfeld 5 Schillinge und 8 Pfennige auszahlen. --
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    fridreich von Retelperg; min bruͦder Gundacher - 1293 Dezember 5.
    (CAO, 1318-12-05) fridreich von Retelperg; min bruͦder Gundacher
    Die Brüder Friedrich und Gundacker von Retelberg beurkunden, daß Niclas von Drozze mit Einwilligung seines Bruders Helmwig, seines Vaters Albrecht und seines Vetters [Onkels?] Herrant an Abt Konrad und den Konvent von Lilienfeld 24 Pfennige Gülten gegeben hat, die ihm die Vischlinne von Wilhelmsburg aus einem Acker rᷝdient. --
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    vlrich von Merchenſtain an Apt vnt der ſammnung von Lilinveld - 1294 Dezember 9.
    (CAO, 1319-12-09) vlrich von Merchenſtain
    Ulrich von Merkenstein beurkundet, daß er die nachfolgend aufgeführten Besitzungen und Rechte in dem Zustand, wie er sie von seinen Vorfahren übernommen, an Abt und Konvent von Lilienfeld verkauft [Corpus Nr. 1287] und gegeben hat: 1) Das Dorfgericht in Brant mit allen zugehörenden Rechten. 2) Das zu der dort liegenden Kirche gehörende Lehensrecht. 3) Lehensrecht, das die [Bd. 3. S. 293 Z. 24] genannten rᷝedelen Leut an dem Besitz besessen haben. Ulrich hat seine Schwester und seinen Schwager, Herrn Arnold den Biber, für deren Ansprüche auf den Besitz mit dem Haus in Grünberg und allem Zubehör entschädigt. Für die genannten Besitzungen verspricht er gemeinsam mit seinem Sohn Ulrich dem Abt und Konvent Lilienfeld rᷝſcherm vnt vrein nach Landesrecht und Gewohnheit. -- Druckfehler Bd. 3 S. 293 Z. 24: rᷝwerſenſ[sup]**rᷝ[/sup]ger. Wahrscheinlich der Name Wersenslager. -- Vgl. Corpus Nr. 1287. --
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    Elzbet; Hainrich von Lavbenberch an dem Gotſhavs vnſer vrowen · vnd der Sam- nvnge da ze Lierenvelde - 1285 April 25.
    (CAO, 1310-04-25) Elzbet; Hainrich von Lavbenberch
    Heinrich von Laubenberg und seine Ehefrau Elsbet beurkunden, daß sie dem Stift St. Marien und dem Konvent von Lilienfeld zwei zu Piestnik gelegene Weingärten und eine Hofstatt daselbst, deren Lasten genau verzeichnet sind, um Gottes, ihrer Vorfahren und ihrer eignen Seelen Heil willen zu rechtem Seelgerät gegeben haben mit folgenden Bestimmungen: 1) Sterben die Stifter -- es sei in Österreich oder in Steyer -- so sollen ihre Leichen in einem Wagen nach Lilienfeld überführt und dort nach Ordensgewohnheit bestattet werden; und 2) Am Jahrtag der Stifter sollen dem Konvent 12 Schillinge Wiener Pfennige gegeben werden, damit um so eifriger der Stifter gedacht werde. --
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    Otte · die prvͤder von Wildecke; Rapot an apt Albern; Samnvnge ze Lyligenvelde - 1297 September 29.
    (CAO, 1322-09-29) Otte · die prvͤder von Wildecke; Rapot
    Die Brüder Rapot und Otte von Wildeck beurkunden, daß sie wohlüberlegt und auf Rat ihrer Verwandten aus ihrem Eigentum 4 [Bd. 4 S. 147 Z. 32-35] näher bezeichnete Hofstätten in Hainfeld, deren Bewirtschafter genannt werden und die alljährlich 75 Wiener Pfennige einbringen, mit allen bisherigen Rechten für 15 Pfund Pfennige, die sie auch erhalten, an Abt Alber und den Konvent von Lilienfeld verkauft haben. Das Kloster darf über den Besitz frei verfügen. Die Brüder hatten ein Recht auf den 4 Hofstätten beansprucht. Wer sie dort rᷝhaymſvͦchte [Hausdurchsuchung zur Herbeischaffung von gestohlenem Gut vornahm], der sollte ihnen 5 Pfund Wiener Pfennige als Entschädigung bei Betreten rᷝ(avf daz gvͦt) und bei Verlassen rᷝ(ab dem gvͦte) des Besitzes geben. Abt Alber und die Bürger von Hainfeld meinten hingegen, daß ihnen nur die nach allgemeinem Landesrecht vorgesehene Entschädigung zustehe. Der Streitfall wurde von beiden Seiten vor die Landesherren im Landteiding gebracht. Diese entschieden, daß die Brüder nicht mehr als je 6 guter Schillinge rᷝ(êê ſchillinge) Pfennige bei Betreten und Verlassen des Gutes zu beanspruchen hätten. Danach kamen Ulrich von Wolkersdorf, der derzeitige Landrichter in Österreich, drei weitere [Bd. 4 S. 148 Z. 8] namentlich genannte Herren sowie andere Freunde zu den Brüdern und belehrten sie, daß sie kein Recht auf eine Entschädigung in der beanspruchten Höhe hätten. Die Brüder fügten sich, verzichteten gutwillig und begnügten sich mit dem, was die Landesherren als rechtlich erkannt hatten. Otte von Wildeck versichert ferner, daß der Verkauf der 4 Hofstätten mit Zustimmung seiner Ehefrau Alheid geschehen ist. Die beiden Brüder sowie Ottes Ehefrau Alheid setzen sich gegenüber Abt Alber und dem Konvent von Lilienfeld für die 4 Hofstätten rᷝze rehtem ſcherme und werden für diesen Rechtsschutz bei aller Ansprache entsprechend dem Eigentumsrecht und der Landesgewohnheit rᷝgewer des Klosters sein. -- Bekannte Wiener Hand. --
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    wigant von Mvͦrberch - 1285 November 12.
    (CAO, 1310-11-12) wigant von Mvͦrberch
    Wigant von Murberg beurkundet dem Stift Lilienfeld, daß sein Vater Ulrich und seine Mutter Elsbet, die zu Lilienfeld begraben liegen, dem Stift zu ihren Lebzeiten ein Gut zu Crispental und eines zu Teufental zu rechtem Eigen als Seelgerät gegeben haben, und daß er mit diesen Gütern nichts weiter zu schaffen habe. --
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    Urkunde
    1268 Juli 15]
    (CAO, 1268-07-15)
    Otte von Wald teilt den Richtern, die für die Behandlung der Ansprache bestellt wurden, die Konrad von Lilienfeld und sein Bruder gegen Abt und Konvent von Lilienfeld wegen eines bei Lilienfeld liegenden Gutes erhoben haben, [seine Zeugenaussage] mit. Da er [Otte] für den Abt und den Konvent als Zeuge benannt ist, aber wegen Krankheit (rᷝvn̄ mich êhafte ſichtvͦms not irret) nicht zum Verhandlungstag erscheinen kann, so gibt er sein Zeugnis durch diese mit seinem Siegel besiegelte Urkunde ab. Er erklärt bei rᷝvron rechte [göttlichem Recht], bei Gott und bei seiner Seele: ihm sei bekannt, daß Herr rᷝVritel [Friedrich] das Gut, das er vom Landesherrn als Lehen hatte, mit Einwilligung seiner Brüder Hermann und Leutold unter Zustimmung des damaligen Landesherrn, Herzog Friedrichs [II., von Babenberg, gefallen 1246], an Abt und Kloster aufgegeben hat, Dieser [der Herzog] übergab dem Kloster die Eigentumsrechte des Gutes, das Herr rᷝVritel dem Kloster aufgegeben hatte. Dafür ist er Zeuge des Klosters. -- Zur Datierung: Am 15. Juli 1268 [Urk. StfA. Lilienfeld U - I - 7] entscheidet Heinrich von Hardegg, Landrichter in Österreich, in einer lat. Urkunde den Streit des Klosters Lilienfeld mit Konrad von Lilienfeld wegen einer Schenkung Friedrichs von Lilienfeld an das Kloster. --
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    Urkunde
    friderich / van Retelperge an den herren - 1295 April 23.
    (CAO, 1320-04-23) friderich / van Retelperge
    Friedrich von Retelberg beurkundet, daß sein Verwandter Herrant von Drozze um seines und seiner Vorfahren Seelenheiles willen 86 Pfennige Gülten in Wilhelmsburg mit Zustimmung aller berechtigten Erben an das Kloster Lilienfeld für 4 Pfund Pfennige verkauft hat. -- Vgl. Corpus Nr. 1850. --