Cvͦnrat; hainrich givndringen - 1288.

Zugangsnummer

955

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Austellungsort:

Ort
Ausstellungsdatum
1288.
Ausstellungsort
Zeuge
cvͦnrat ſchœnbrot
hainrich der ſpricher
hainrich der roder
hivg der ſchulthaiſ
wernher Angeſt
Bemerkungen:
Heinrich von Guntalingen und sein Sohn Konrad beurkunden, daß sie und ihre Ehefrauen auf das Vermögen ihrer rᷝswiger</i> [d. i. hier Schwiegermutter und Muttermutter], es sei Eigen oder Lehen, keinen Anspruch haben, und daß Heinrich hierüber zu den Heiligen geschworen hat. Die rᷝswiger</i> aber darf das Vermögen in keiner Weise entwerten. Wenn sie stirbt, erben Heinrich und Konrad nebst ihren Frauen und Kindern das Vermögen mit allem Recht, wie es die rᷝswiger</i> hergebracht hat. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20414