Hainrich von Hattenperge an frowen vnd den Geſweſtern von dem Sterne ze Auſpurc - 1286 Mai 4.

Zugangsnummer

806

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Empfänger
frowen vnd den Geſweſtern von dem Sterne ze Auſpurc
Ausstellungsdatum
1286 Mai 4.
Ausstellungsort
Mitsiegler
vͦlrichſ deſ Kamerærſ von wellenb ~ch
Zeuge
Cvnrat Nôtnagel
Hain̄r̄ der Priwe
Hainrich der Chroph
Hainrich
Sifrit von Alkiſhuſen
wernher der Gollen- houer
wernher
Weitere Personen
Berhtolde Sæligen von Bobingen, Cvͦnrat der Stockenberger, Jrmigarde
Bemerkungen:
Heinrich von Hattenberg beurkundet, daß er den Frauen von Maria Stern zu Augsburg eine näher bezeichnete halbe Hube zu Bobingen nebst Zubehör, die Aussteuer seiner Ehefrau Irmgard von seiten ihres verstorbenen Vaters, Berchtold von Bobingen, war, mit ihrer Einwilligung für 32 Pfund Augsburger Pfennige verkauft und diese Summe bereits erhalten habe. Er hat den Frauen Hainrich den Hauser und Wolfhart von Neifnach zu Bürgen mit Einlagerverpflichtung gesetzt dafür, daß er den Schwestern das Gut, falls es angesprochen wird, ohne ihren Schaden löse nach Landesrecht. Die genannten Bürgen bürgen auch dafür unter Einlagerverpflichtung, daß Heinrich von Hattenberg bis zum 25. VII. 1286 den Frauen auch noch Marquart von Kemnat oder einen gleichwertigen Mann als weiteren Bürgen setzt. Und da Ulrich der Kamerer von Wellenburg Bürgschaft rᷝverlobet</i> hat, so hat dieser den Frauen für den Hattenberger nach Bürgenweise seinen Hof zu Annenhausen zu Pfand gesetzt. Stirbt einer der Bürgen, so muß unter Einlagerverpflichtung der Bürgen innerhalb Monatsfrist ein gleichwertiger Ersatzmann gestellt werden. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20254