Friderich von Herbozhein der Ritter / burger ze kenzingen - 1284 März 7.

Zugangsnummer

643

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1284 März 7.
Ausstellungsort
Mitsiegler
Abbeteſ von Thennibach
burger ingeſigel von kenzingen
der rat von kenzingen
Heinrich der Schultheiſſe
Weitere Personen
Cloſter ze Wunnental, der Se- menvnge ze wunnental, fridericheſ bette von Herbozhein, hvͤſfroͤwen ſeiligvn fron Elſebethvn
Bemerkungen:
Der Ritter und Bürger von Kenzingen Friedrich von Herbolzheim beurkundet, daß er dem Kloster Wonnental wegen Gott, sein und seiner verstorbenen Ehefrau Elisabeth Seelenheil seinen Acker bei der rᷝrihtstuͤden</i> mit allem Griff und Recht, wie er ihn besessen habe, zu lastenfreiem Eigen gegeben habe mit der Bestimmung, daß das Kloster ihm, solange er lebt, 8 Scheffel Roggen geben soll, und im ersten Jahr dieses Vertragsverhältnisses noch 10 Scheffel Hafer. Nach seinem Ableben gehört der Acker ganz dem Kloster. Sein Ertrag soll dann an seinem, Friedrichs, Sterbetag für sein, seiner Ehefrau und aller seiner [und auch der Ehefrau?] Vorfahren Seelenheil verwendet werden. Keiner seiner Erben oder sonstigen Verwandten kann den Acker dem Kloster streitig machen. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20084