Ausstellungsdatum
1283 Juni 15.
Ausstellungsort
Weitere Personen
der Biſchof Emch von vreyſingen, meinem bruͦder Grauen Albrehten, meinem dienſtman Arnolt von Snals
Bemerkungen:
Graf Meinhart von Tirol beurkundet, daß er seinem Herren und »Freunde⟨, dem Bischof Emich von Freising, wegen der Gefangenhaltung seines, Meinharts, Dienstmann, des Arnolt von Schnalz, folgende Versicherung gegeben und die Vermittlung der Urfehde und Sühne zwischen dem Bischof und Arnold wie folgt übernommen habe: Der Bischof, sein Gut und seine Leute sollen immer sicher sein vor Meinhart, allen seinen Leuten und Dienern, besonders vor Arnold, dessen Verwandten und den Verwandten von Arnolds Ehefrau, die sich in Meinharts Gebiet aufhalten. Meinhart soll auch dem Arnold befehlen, mit sechs seiner vornehmsten Verwandten einen Eid zu leisten, daß dieser Friede und diese Abmachungen gegenüber dem Bischof und seiner Kirche eingehalten werden. Bricht aber Arnold die Sühne gegen den Bischof oder seinen Nachfolger, so sollen Arnold und die, die mit ihm schworen, für treulos und meineidig gelten und an den Bischof, bzw. seinen Nachfolger, und die Freisinger Kirche zur Strafe 500 Mark Silber zahlen. Dieses Gelübde und diese Bürgschaft soll Graf Meinhart an Stelle des Bischofs ihnen abnehmen [oder einnehmen?]. Arnold soll dem Bruder Graf Meinharts, dem Grafen Albrecht, mit sechs seiner Verwandten, die in Albrechts Gebiet gesessen sind, eine inhaltlich dieser Urkunde gleiche bestätigende Erklärung geben und eine dieser Urkunde entsprechende gleichlautende Urkunde von Graf Albrecht für die Kirche von Freising herbeischaffen. --
Literatur
FRA. II 31, 398 Nr. 375.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW20033