Ausstellungsdatum
[13. Jahrhundert].
Ausstellungsort
Puchberg am Schneeberg
Archiv
Wien, Haus-, Hof- und Staatsarchiv
Bemerkungen:
[Entwurf eines Schiedsspruches]. 1) Wegen der 3 Güter zu rᷝvorſthvb,</i> zu rᷝNoeh</i> und auf dem rᷝperge</i> entscheiden sie: Da die rᷝstainpekken</i> behaupten, sie von den Gal und dem Steinkircher zu Lehen zu haben, sollen sie ihr Lehen vor dem Richter, den ihnen rᷝmin herre</i> dazu gibt, an dem Tage rᷝſtaetigen</i> [rechtlich schützen], der für beide Parteien festgesetzt wird. Sie sollen auch ihre Herren des Lehens veranlassen, dort zu erscheinen. 2) Wegen des 4. Gutes auf der rᷝEben</i> entscheiden sie: Da die Steinbeck erklären, es von dem Walher als Lehen zu haben, sollen sie ebenfalls auf dem Tag und vor dem Richter, den rᷝvnſer Herre</i> dazu bestimmt, ihren[Lehns-]Herren bringen, der es ihnen dem Recht entsprechend verantwortet. Wegen des Gutes oberhalb rᷝpvͤſendorf,</i> 4 Pfund Gülten, von dem Otte erklärt, es sei Pfand rᷝ(ſatzvnge),</i> und wegen des anderen, worauf er ebenfalls Anspruch erhebt, entscheiden sie: Otte soll dem Haider 18 Pfund Bargeld bieten. Erklärt der Haider, daß er für mehr [Geld als Pfand] steht, soll er das dem Recht entsprechend beweisen. Dann soll er das Gut für die größere Summe so lange einbehalten, bis Otte es dafür auslöst. 4) Wegen des rᷝGeſvͤch</i> [Weide] in der rᷝRaures,</i> weswegen die Gal den Steinbeck anklagen, und wegen des rᷝGeſvͤch</i> in der rᷝOvͤmaiz,</i> weswegen die Gal den rᷝGeſwanter</i> anklagen, entscheiden sie: Man soll von beiden Seiten unparteiische Leute nehmen. Diese sollen auf die rᷝgeſvͤche</i> gehen und entscheiden, ob sie zu Recht eingezäunt worden sind oder nicht. 5) Wegen der Klage des Meinhart von Gal wegen des Zehnten in der rᷝGaſtevn</i> gegen den rᷝvagener</i> entscheiden sie: Da der Walher die Entscheidung getroffen hat, daß Meinhart hinauf fährt und seine Rechtssache rᷝ(dinch)</i> dort oben vorträgt, so muß der rᷝvagener</i> sich fügen, was angemessen ist. 6) Wegen des Gutes rᷝze pergaren</i> entscheiden sie: Die Gal sollen rechtlich ihre Ansprüche beweisen rᷝ(zihen ſich dar zv);</i> dann soll man es ihnen frei lassen. -- Datierung unsicher. Das HHSA. Wien datiert ohne nähere Begründung ⟨um 1300⟨. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW41067