Ausstellungsdatum
1299 November 11.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Seifrid, Chorherr zu Regensburg, Konrad, Konrad und Heinrich, die Gebrüder von Paulsdorf [B. Amberg] beurkunden, daß sie wohlüberlegt und aus freiem Willen auf eine Anzahl von [Bd. 4 S. 594 Z. 15-27] aufgeführten Besitzungen und Einkünften verzichtet haben. Dabei werden Teile dieser Besitzungen und Rechte von dem Verzicht ausgenommen. Diesen Besitz hatte ihr verstorbener Vater Konrad von Paulsdorf in den Schutz rᷝ(scherm)</i> und in die Hand Bischof Konrads [V.] von Regensburg, in die des Gardians der Barfüßer und in die des Spitalmeisters zu Regensburg gestiftet und gegeben. Sie sollen davon von Jahr zu Jahr nach Gnade und Recht an diejenigen zahlen, die Konrad mit Raub, Brand und anderer Gewalttätigkeit geschädigt hat und die das wahrheitsgemäß oder rechtmäßig beweisen können. Das soll mit dem Rat ihrer Mutter Agnes geschehen, so lange diese lebt. Nach deren Tod steht die [Verteilung der] Gülte im Ermessen der Herren. Der Spitalmeister soll berechtigt sein, die Güter unter dem Schutz des Bischofs zu be- und entsetzen, und zwar so lange, bis niemand mehr Schädigungen nachweisen kann. Danach sind der Bischof, der Minoritengardian und der Spitalmeister berechtigt, den Besitz nach ihrem Ermessen und wie Gott es ihnen eingibt für das Seelenheil ihres Vaters an Kirchen rᷝ(Goteshuſer)</i> und Klöster zu verteilen. Danach hat der Spitalmeister kein Verfügungsrecht mehr über die Güter außer über das, was seinem Haus etwa von den Herren zugeteilt worden ist. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40996