Ausstellungsdatum
1299 Oktober 12.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Johannes der Kahle, Bürger von Konstanz, beurkundet, daß er bei guter Gesundheit sein Haus und seine Hofstatt hinter der Metzi zu Konstanz, das auf der einen Seite an Gaienhofens Haus und auf der anderen an das Bertolds des Schreibers stößt, für das Seelenheil seines Vaters, seiner Mutter und für sein eigenes an die Meisterin und den Konvent des Klosters Münsterlingen gegeben hat. Er verzichtet auf das Eigentum und auf alle Rechte, die er an Haus und Hofstatt besaß oder besitzen könnte, in die Hand von Bartelmes zum Burgtor, Ammann der Stadt Konstanz, und von Johannes dem Rauhen und Eberhart Schwertli, Bürgern von Konstanz, die das Kloster rᷝze sallv́ten</i> für den Besitz eingesetzt hat; sie haben [den Besitz] nach der Gewohnheit der Stadt Konstanz für das Kloster treuhänderisch zu verwalten rᷝ(ze tragenne).</i> Meisterin und Konvent erklären, daß sie Johannes wegen seiner dem Kloster erwiesenen Anhänglichkeit Haus und Hofstatt zu seinen Lebzeiten gegen einen jährlich zum 1. Mai zu entrichtenden [Rekognitions-]Zins von 2 Pfennigen Konstanzer Münze geliehen haben. Nach seinem Tode soll keiner seiner Erben mit dem Besitz etwas zu schaffen haben. Das Kloster ist verpflichtet, alljährlich die Jahrzeit von Johannes' Vater und Mutter und auch seine eigne Jahrzeit zu dem entsprechenden Termin zu begehen. Wenn Johannes in dringender Notlage Haus- und Hofstatt verkaufen oder veräußern muß, so sollen ihn weder die Äbtissin noch ihre Nachfolgerinnen dabei behindern. Das haben sie versprochen und dazu verpflichten sie sich mit dieser Urkunde. --
Literatur
ThUB. 3, 962 f. Nr. 959.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40966