Ausstellungsdatum
1299 Juli 25.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Arnold der Stetzmann beurkundet, daß er gemeinsam mit seiner Ehefrau Alheid und seinen Erben den Hof in Mörsdorf [B. Hiltpoltstein MFr.] mit allem dazugehörigen Recht als rechtmäßiges Eigen für 66 Pfund Haller an das Frauenkloster Seligenporten [B. Neumarkt Opf.] verkauft hat. Der Hof bringt alljährlich je 1 Mutt Korn und Hafer Hiltpoltsteiner Maßes, 1 ½ Pfund Haller oder sonst gängiger Münze und 20 Käse ein. Darüberhinaus haben er und seine Erben den Klosterfrauen wegen der Widemäcker und wegen der Wiesen, die bisher zugunsten des Hofes bewirtschaftet wurden, versprochen, diese vor jeder Ansprache gegenüber dem Hof rᷝ(in den hof)</i> Mörsdorf zu rᷝweren.</i> Dafür sollen die Klosterfrauen alljährlich von den Widemäckern und Wiesen 40 Haller und 10 Käse dem jeweiligen Kirchherrn geben. Arnold hat den Klosterfrauen und deren Meister, Bruder Heinrich, dafür versprochen, für sie mit seinen Söhnen Heinrich, Weigmann, Götze und seinen anderen Erben für den genannten Zins von 40 Hallern, 10 Käsen und 1 Huhn einzutreten. Deswegen hat er ihnen als Gegenwert rᷝ(vrſaz)</i> den Hof zu rᷝerkenprehteſreut</i> gesetzt. Wenn den Klosterfrauen Äcker und Wiesen von jemand angesprochen werden, dann soll der genannte Hof so lange ihr Pfand sein, bis Arnold und seine Erben die Ansprache abgewehrt haben. Die Klosterfrauen sollen ihm in diesem Fall den Hof zu Mörsdorf mit Nutz- und Einnahmerecht wieder überlassen, bis Äcker und Wiesen von der Ansprache frei sind. Ist dies den Klosterfrauen durch Urkunden vom Bischof und den Chorherren gesichert, so soll Arnolds Hof zu rᷝerkenprehteſreut</i> frei sein, und die Klosterfrauen sollen künftig keinen Anspruch und keine Anwartschaft mehr darauf besitzen. Sie sollen dann den Hof Mörsdorf wieder in ihrem bisherigen Besitzrecht an sich nehmen. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40897